Werkstattgespräch: Berufliche Ausbildung und akademischer Abschluss – wird sich die Aufgabenteilung in der Pflege verändern?
Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe sieht neben einer künftig gemeinsamen beruflichen Pflegeausbildung auch einen primärqualifizierenden Studiengang vor. Das Studium führt zu dem Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und zusätzlich zu der Verleihung eines akademischen Grads. Auch beschreibt das Gesetz Aufgabengebiete für beruflich ausgebildete und für akademische Pflegefachfrauen und -männer. Aber welche Wirkung wird der neue „Qualifiaktionsmix“ in der Praxis zeigen? Ist es erforderlich, die Arbeitsorganisation in der Pflege zu verändern? Wer wird welche Aufgaben wahrnehmen und welche Rolle haben dabei künftig Pflegehilfskräfte, die einen großen Teil der Grundpflege abdecken? Müssen sich neben den beruflichen Qualifikationen weitere Rahmenbedingungen verändern, um die Arbeitsorganisation in der Pflege zu verbessern?
Sie sind herzlich eingeladen zu einem Werkstattgespräch ein, bei dem nach fachlicher Einführung gemeinsam herausgearbeitet wird, welche Szenarien der Arbeitsteilung und Qualitätssicherung sich nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen in der Pflege ergeben könnten und was die Vorstellungen und Ideen der künftigen Arbeitsorganisation für die Praxis sind.
Einladung, Programm und Anmeldebogen finden Sie hier!