Save the date: Nationale Förderung von translationalen Projekten im Bereich Gen- und Zelltherapie und assoziierte Diagnostik

Das Berlin Institute of Health at Charité (BIH) hat vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Auftrag erhalten, im Rahmen der nationalen Strategie für gen- und zellbasierte Therapien Projekte mit translationalem Potential im Bereich der Produkt- und Verfahrensentwicklung gen- und zellbasierter Therapien sowie der hiermit verbundenen Diagnostik zu fördern.

 

Mit der Förderung soll die Translation in marktfähige und klinisch einsetzbare Produkte verbessert und beschleunigt werden. Ein wesentliches Ziel der Nationalen Strategie gen- und zellbasierter Therapien ist darüber hinaus die stärkere Vernetzung der Akteure universitärer und außeruniversitärer Forschung sowie der Industrie sowohl in regionalen Strukturen als auch in bundesländerübergreifenden Verbünden. Dieses Ziel soll explizit durch die Maßnahme der Projektförderung adressiert werden.

Die Förderrichtlinie mit allen relevanten Informationen zu Förderinhalt, Antragsberechtigung, Fördervoraussetzungen und -bedingungen wird am 15. Juli 2024 veröffentlicht. Informationsveranstaltungen finden Ende Juli/Anfang August statt, die Bewerbungsfrist wird Ende August sein. Primär antragsberechtigt für Einzel- oder Verbundvorhaben sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und private Unternehmen können sich als Verbundpartner zusammen mit einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bewerben. Die Förderrichtlinie wird auf der Homepage des DLR Projektträgers publiziert: projekttraeger.dlr.de/de/foerderung/foerderangebote-und-programme/translationsprojekte-gen-zelltherapie, der das BIH bei der Umsetzung der Förderung unterstützt.

Projekte können grundsätzlich zu 90% aus Mitteln des BIH gefördert werden; Forschungseinrichtungen müssen einen Eigenanteil von 10% der Fördersumme aus Landesmitteln oder Eigenmitteln erbringen. Unternehmen müssen unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU in der Regel einen Eigenanteil von 50% der Fördersumme erbringen.

Bei Antragstellung ist zunächst eine Absichtserklärung der antragstellenden Einrichtung oder des jeweiligen Landes ausreichend; vor der Bewilligung von Fördermitteln muss der Eigenanteil verbindlich zugesagt werden. Die Förderung erfolgt nach der bewährten SPARK-Methode und bietet finanzielle Mittel von 50.000 Euro (Laufzeit 1 Jahr) für frühe und >50.000 Euro (Laufzeit 2 Jahre) für fortgeschrittene translationale Projekte, sowie wertvolle Unterstützung durch Expert*innen und ein umfassendes Trainingsprogramm zu wesentlichen Fragen der Translation.

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