Klaus Tschira Boost Fund
I. IDEE
Mit dem Klaus Tschira Boost Fund stärken wir exzellente WissenschaftlerInnen.
Ziel ist es, Karrierewege flexibler zu gestalten und zu beschleunigen durch:
- die Vergabe unabhängiger Fördergelder zur Schaffung von Freiräumen für eigene, riskantere sowie interdisziplinäre Projekte,
- die Unterstützung beim Aufbau von (internationalen) Kooperationen und Netzwerken,
- eine gezielte Begleitung und Beratung zur professionellen und persönlichen Weiterentwicklung.
Das Programm richtet sich an WissenschaftlerInnen zu Beginn und in der Mitte ihrer Karriere (Postdoc, Nachwuchs- und Forschungsgruppenleitung, Juniorprofessur, Tenure-Track u.ä.). Wir unterstützen WissenschaftlerInnen der Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik an deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
II. PROGRAMM
Es können Fördergelder bis zu 80.000 € für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beantragt werden. Diese können grundsätzlich für alle Kostenarten, z.B. Personal-, Sach-, Reise- und Weiterbildungskosten, verwendet werden. Begleitend erhält der/die Wissenschaftler/in die Gelegenheit, zweiBeratungsstunden zu selbst gewählten Karrierethemen bei der GSO wahrzunehmen. Diese können zum Beispiel in Verbindung mit den Zwischen-/Abschlussberichten in Anspruch genommen werden.
Je nach Länge der Förderung wird nach einem Jahr ein Zwischenbericht sowie nach Ende der Förderung ein Abschlussbericht erstellt. Die Berichte enthalten den Verwendungsnachweis (ein entsprechendes Formular wird bereitgestellt) mit einer kurzen Erläuterung zur Verausgabung der Mittel.
Zusätzlich besteht für die WissenschaflterInnen die Möglichkeit, in das Alumni-Netzwerk der German Scholars Organization und der Heidelberg Laureate Forum Foundation aufgenommen zu werden, das von der Klaus Tschira Stiftung gefördert wird. Das Netzwerk befindet sich zurzeit im Aufbau und legt folgende Schwerpunkte:
- Leadership & Career Development
- Science Communication & Advocacy
- Projects & Collaborations
Durch das Netzwerk besteht der Zugang zu einem intensiven Wissenstransfer und –austausch, zur Förderung eigener Projekte, zu Peer-Mentoring sowie zu verschiedenen Beratungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
III. ANTRAG
Antragsberechtigt sind öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die bewilligten Mittel können nur über die antragstellende Institution in Anspruch genommen werden. Die Mittel sollen der/dem Wissenschaftler/in frei zur Verfügung stehen. Die Verwendung der Mittel erfolgt im Sinne des eingereichten Mittelverwendungsplans und ist gegenüber der GSO nachzuweisen (im Zwischen-, Abschlussbericht).
Die Finanzierung der Stelle des/der Wissenschaftlers/in über den geförderten Antragszeitraum sowie die Bereitstellung einer infrastrukturellen Grundausstattung müssen durch die antragstellende Institution gewährleistet sein (s. Leitfaden Antragstellung unter Punkt IV.).
Darüber hinaus verpflichtet sich der/die Wissenschaftler/in, die Kooperation/Förderung in Medien- und Presseberichten zu erwähnen. Zudem sollte eine Formalisierung und Verstetigung von erfolgreichen Kooperationen auf Hochschul-/ Institutsebene angestrebt werden.
Folgende Dokumente sind für die Beantragung notwendig
(s. Leitfaden Antragstellung):
ein Konzept mit Kosten- und Zeitplan
ein aussagekräftiger Lebenslauf des/der Wissenschaftlers/in
ein Motivationsschreiben des/der Wissenschaftlers/in sowie
ein Unterstützungsschreiben der antragstellenden Institution.
Anträge sind ausschließlich elektronisch bei der GSO einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür das elektronische Antragsformular. Ein Leitfaden für die Antragsstellung steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Nach Eingang der Bewerbungen beginnt ein mehrstufiges Begutachtungsverfahren mit externen sowie internen GutachterInnen. Nach formalen Prüfungen wird ein Auswahlgremium eingesetzt, das die geförderten WissenschaftlerInnen auswählt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass BewerberInnen keine differenzierte Rückmeldung zur Auswahl erhalten. Es erfolgt lediglich eine Mitteilung über Förderung oder Nicht-Förderung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bewerbungsschluss ist der 18.11.2018.