Förderaufruf der EUREKA GlobalStars Initiative zur Kooperation mit Japan

 

Einreichfrist: 10. September 2020

Im Rahmen der GlobalStars-Initiative von Eureka, die auf gegenseitigem Einvernehmen beruht, veröffentlichen Japan, Kanada, die Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Israel, Spanien und das Vereinigte Königreich einen gemeinsamen Aufruf. Teilnehmer aus Japan und den jeweiligen Eureka-Mitgliedsländern sind aufgefordert, gemeinsame Projektvorschläge im Bereich der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte und Anwendungen mit hohem Marktpotenzial einzureichen.

Die Partner müssen die folgenden Qualifikationen erfüllen:

  • Dem Konsortium sollten mindestens zwei voneinander unabhängige Unternehmen angehören, ein Unternehmen für Japan und ein Unternehmen aus einem der an der Ausschreibung teilnehmenden Eureka-Mitgliedsländer.
  • Die Projektpartner müssen ihren Willen zur Zusammenarbeit auf einer Win-Win-/Fair-Basis in einem FuE-Projekt zum Ausdruck bringen, das zu einem neuen Produkt, Industrieprozess oder einer Dienstleistung führt.
  • Das Produkt, der Prozess oder die Dienstleistung muss innovativ sein, und es muss ein technologisches Risiko für alle beteiligten Partner bestehen.
  • Das Projekt muss für alle beteiligten Partner von Nutzen sein.
  • Das Projekt muss einen offensichtlichen Nutzen und Mehrwert haben, der sich aus der technologischen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern aus den verschiedenen Ländern ergibt (z.B. Erweiterung der Wissensbasis, kommerzielle Vorteile, Zugang zu F&E-Infrastruktur usw.).
  • Eine unterzeichnete Konsortialvereinbarung (CA) ist bei der Genehmigung, vor dem eigentlichen Projektstart, erforderlich. Er sollte u.a. das Eigentum und die Nutzung von Know-how und die Regelung der geistigen Eigentumsrechte beinhalten. Ein Entwurf einer Konsortialvereinbarung sollte zusammen mit dem Eureka-Antrag als Anhang eingereicht werden.
  • Die maximale Dauer eines Projekts darf 24 Monate nicht überschreiten.
  • Keine einzelne Organisation und kein einzelnes Land kann mehr als 70% der gesamten förderfähigen Kosten eines gemeinsamen Projekts geltend machen.
  • Militärische Projekte sind ausgeschlossen.

Jeder Partner, dessen kooperatives F&E-Projekt mit den oben genannten Kriterien übereinstimmt, kann sich in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Verfahren für die vorliegende Ausschreibung bewerben. Die Höhe der pro Projektpartner verfügbaren Mittel unterliegt den nationalen Gesetzen und Vorschriften.

Das Enterprise Europe Network hat eine Kooperationsplattform eingerichtet, auf der nach Partnern für die gemeinsame Antragstellung gesucht werden kann.

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ANSPRECHPARTNER


Doerthe Zeese
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302 464


Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061 315