Bekanntmachung
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Deutschland ist einer der einkommensstärksten und innovativsten Staaten im internationalen Vergleich. Bei vielen Indikatoren zur Messung der Innovationskraft, wie der Anzahl der Patentanmeldungen oder der Produktion von Hochtechnologien, zählt Deutschland zur Spitzengruppe. Anders sieht es bei den Unternehmensgründungen aus. Die Gründungsquote ist vergleichsweise gering. Innovative Gründungen, junge Unternehmen und deren Ideen sind jedoch unverzichtbar für eine hohe und nachhaltige Wertschöpfung einer Marktwirtschaft. Dies gilt insbesondere für forschungs- und wissensbasierte Gründungen aus der Wissenschaft, die eine besonders nachhaltige Form des Wissens- und Technologietransfers darstellen. Neben technischen Innovationen tragen gerade auch soziale Innovationen entscheidend dazu bei, gesellschaftliche Strukturen zu verbessern, Zukunftsaufgaben zu lösen und somit die Lebensqualität zu steigern. Sowohl für gewinnorientierte Unternehmen als auch für Unternehmen bei denen der gesellschaftliche Nutzen im Vordergrund steht, sind unternehmerische Tugenden wie Eigenverantwortung, Risikobereitschaft und selbständiges Handeln Antrieb und Grundlage für Erfolg.
Gerade Fachhochschulen (FH) sind aufgrund ihrer Anwendungs- und Praxisnähe sowie Lösungsorientierung besonders geeignet, Studierenden und Mitarbeitenden unternehmerisches Denken und eine praxisnahe Gründungskultur anhand konkreter Forschungs- und Gründungsideen zu vermitteln.
Mit dem Konzept „Mehr Chancen für Gründungen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Gründungskultur in Wissenschaft und Forschung fördern, gründungsfördernde Strukturen etablieren und so die Voraussetzungen für Gründungen durch offene Innovationen und gründungsorientierte Rahmenbedingungen schaffen. Die vorliegende Fördermaßnahme will gezielt die wissenschaftlich-technischen Rahmenbedingungen für die Förderung unternehmerischen Denkens und einer praxisnahen Gründungskultur an FH verbessern. Insbesondere sind hierbei Konzepte zur wissenschaftlichen Betreuung von Gründungsinteressierten hinsichtlich wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse, gesellschaftlicher Wertehaltungen und regulatorischer Rahmenbedingungen zu nennen. Darüber hinaus sollen Ressourcen für die Etablierung der notwendigen Forschungs- und Gründungsfreiräume für innovative Ideen und kreative Treiber an FH bereitgestellt werden. Ein zu erarbeitendes „Konzept zu Unterstützung des unternehmerischen Denkens und des wissenschaftlichen Gründergeistes an der FH“ (im Folgenden: Gründerkonzept) zur Einbindung des „StartUpLabs“ in bestehende oder geplante Strukturen zur Gründungsunterstützung soll strategisch und zentral in der Fachhochschulorganisation als Bestandteil einer übergreifenden Transferstrategie verankert werden/sein, um eine praxisnahe Gründungskultur zu gewährleisten.
Die FH sollen ihre Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrenden mit theoretischem Wissen und individueller Beratung zum Thema Gründung unterstützen und auch den internen Freiraum bieten, um kreative neue Ideen ausprobieren zu können. Diesen Freiraum kann ein mit dieser Fördermaßnahme adressiertes sogenanntes „StartUpLab“ bieten; dieses steht im Zentrum dieser Förderrichtlinie. Neben Möglichkeiten zum Experimentieren, Validieren und Testen sollen die „StartUpLabs“ auch ausdrücklich ein offener Treffpunkt für Hochschulangehörige sein. So soll eine interne Vernetzung aller beteiligter Akteure innerhalb der FH sichergestellt und eine externe Vernetzung über die Sphäre der FH hinaus ermöglicht werden.
Das BMBF fördert im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen" mit dieser Richtlinie die Einrichtung und den Betrieb von „StartUpLabs“ mit dem Ziel, die interne Vernetzung aller Akteure bezüglich der Förderung von unternehmerischem Denken und der Unternehmensgründung an den FH zu stärken. Gründungsinteressierten wird an den FH niederschwellig die Möglichkeit geboten, innovative Ideen und kreative Forschungsansätze auszuprobieren. Damit sollen die technischen und sozialen Innovationspotentiale der FH besser genutzt werden.
Die „StartUpLabs“ stellen die für das Erproben erster Ideen in der Vorgründungsphase notwendigen Infrastrukturen an Räumen und Geräten zur Verfügung, bieten entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, dienen als Treffpunkt und erste Anlaufstelle für Gründungswillige, ermöglichen die interdisziplinäre Vernetzung relevanter Partner und bieten Betreuung in allen Phasen der Gründung an. Darüber hinaus soll im Rahmen dieser Bekanntmachung FH-Angehörigen bzw. Teams von FH-Angehörigen die Möglichkeit eröffnet werden, unkompliziert Ideen auszuprobieren, die perspektivisch zur Gründung führen können.
So soll auch die Vernetzung der internen Akteure der Gründungsförderung, die Gründungskultur, die Gründungsausbildung und die Gründungsunterstützung der FH verbessert werden. Dies soll gemeinsam mit bestehenden oder geplanten Strukturen zu einer ganzheitlich ausgerichteten Transferstrategie unter Einbeziehung regionaler Partner beitragen, welche mittelfristig nicht nur die Transferfähigkeit der FH, sondern auch die Netzwerkfähigkeit erhöht.* Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
1.2 Rechtsgrundlagen
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an FH vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91b des Grundgesetzes.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF. Die Zuwendungen an die FH erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu qualifizieren und die Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich der Hochschule angesiedelt sind. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Im Zentrum der Förderung steht das „StartUpLab“ als physischer Treff- und Mittelpunkt (Kreativumgebung) für die Gründungsaktivitäten an FH. Das „StartUpLab“ soll ausschließlich den FH-Angehörigen zur Verfügung stehen. Angegliedert werden die Unterstützungsangebote im Bereich der wissenschaftlichen oder technischen Betreuung und Beratung von Forschungsideen. Um eine Verankerung des Themas „Gründung“ bei der Hochschulleitung als einen der wesentlichen Erfolgsfaktoren und die Vernetzung innerhalb der FH zu fördern, ist eine entsprechend engagierte Projektleitung notwendig. Zusätzlich soll Einzelpersonen bzw. Teams ermöglicht werden, Ideen auszuprobieren, welche im Erfolgsfall mittelfristig in einer Unternehmensgründung münden können. Damit ergeben sich folgende drei Module als wesentliche Bausteine für das holistische Gründerkonzept:
2.1 Modul 1 „StartUpLab“ – Infrastruktur und Betrieb
Im Einzelnen sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Ausgaben für Arbeitsräume, Labore oder Container (z. B. Real-Labore) und Treffpunkte.
Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend zu verstehen.
Nicht Gegenstand der Förderung sind Baumaßnahmen oder Ausgaben für bereits bestehende Gebäude der FH, sowie Räume, die der Grundausstattung zuzurechnen sind - Investitionen in die technische Ausstattung, insbesondere in Forschungsgeräte und IT-Ausstattung wie z. B.:
- IT-Umgebung, z. B. Entwicklungsumgebungen, Spezialsoftware, Testgeräte,
- Geräte für die Fertigung von Demonstratoren wie z. B. 3-D-Drucker, CNC-Fräsen, Laser-Cutter.
Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend zu verstehen.
Nicht zuwendungsfähig sind Geräte, die der Grundausstattung zuzurechnen oder die zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
3. Personalausgaben für eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter zum Betrieb und zur Administration der Infrastruktur (bis Entgeltgruppe E11).
2.2 Modul 2 „StartUpLab-Projektleitung“
Das interdisziplinäre Team der Projektleitung soll gemeinsam durch Professorinnen und Professoren aus den Bereichen Wirtschafts-, Rechts-, Ingenieurs-, Natur- bzw. Gesellschaftswissenschaften besetzt werden.
Zur strategischen, wissenschaftlichen und technischen Unterstützung der Projektleitung kann eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein wissenschaftlicher Mitarbeiter vorgesehen werden.
Im Einzelnen sind u. a. folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Lehrvertretungen (Lehraufträge) von FH-Professorinnen und FH-Professoren, die die Projektleitung übernehmen, sofern die Freistellung durch die Hochschulleitung erfolgt und die Lehrvertretung nicht dem Stammpersonal zuzurechnen ist,
- Personalausgaben für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter zur strategischen, operativen Projektunterstützung (bis zur Entgeltgruppe E14) sowie eine/einen weiteren zur individuellen wissenschaftlich-technischen Betreuung und Unterstützung der FH-Angehörigen im Kreativumfeld des „StartUpLabs“ (bis zur Entgeltgruppe E13),
- Veranstaltungskosten für z. B. Gründer-Messen, Investorentage, Demo-Days, Gründerwettbewerbe sowie allgemeine Marketing-Maßnahmen sofern die Aktivitäten des „StartUpLabs“ im Vordergrund stehen,
- Aufträge an Dritte, sofern diese zur Vernetzung sowie zur Sichtbarkeit des „StartUpLabs“ (im Sinne der Transferfunktion) oder zur Verifizierung von Forschungs- und Gründerideen beitragen,
- Reisekosten zu Statusseminaren oder zu Treffen etablierter Netzwerke im Bereich Gründung (z. B. im Rahmen der EXIST-Netzwerke).
2.3 Modul 3 „KickStart@FH“
Dieses Modul umfasst die Unterstützung von Einzelpersonen oder Teams der FH, damit diese besonders innovative Forschungsideen, die zu einer Gründung führen könnten, unkompliziert erproben können. Hierzu zählen beispielsweise das Erbringen eines ‚Proof-of-Principle‘ oder der Bau eines Demonstrators. Im Erfolgsfall soll am Ende des Ideentests die weitere Verfolgung der Gründungsidee stehen. Dies kann z. B. auch in Form einer Beantragung weiterer Gründungsförderung, wie sie beispielsweise verschiedene Förderprogramme der Länder oder das EXIST-Programm bieten, erfolgen (zum EXIST-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie [BMWi], siehe auch http://www.exist.de) bzw. dazu in der Vorgründungsphase vorbereiten.
Neben finanzieller Unterstützung sollen die ausgewählten Einzelpersonen und Teams Unterstützung durch Beratung und Zugang zu den Räumlichkeiten des „StartUpLabs“ erhalten.
Für jede Einzelidee stehen über einen Zeitraum von jeweils bis zu sechs Monaten bis zu 7 500 € zur Verfügung. Im Gründerkonzept ist die jährliche Anzahl der voraussichtlich zu fördernden Ideenvorschläge (die Summe der jährlich zu erwartenden Einzelideen) zu plausibilisieren.
Die Mittel können z. B. für das notwendige Material, die Beschaffung von Spezialteilen oder spezielle Beratungsleistungen verwendet werden. Personalausgaben oder Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten sind nicht zuwendungsfähig. Es können nur Ideenvorschläge von Einzelpersonen oder Teams gefördert werden, bei denen alle Personen in einem Rechtsverhältnis zur FH stehen oder treten und die den zweckgebundenen Mitteleinsatz schriftlich nachweisen.
Die Projektleitung macht dem Zuwendungsgeber im Bedarfsfall Vorschläge zur Verwendung der Mittel durch Einzelpersonen und/oder Teams. Dabei ist ein FH-interner wettbewerblicher Auswahlprozess durchzuführen. Das Ergebnis des Auswahlprozesses ist zu dokumentieren und dem Zuwendungsgeber gegenüber darzustellen, sodass eine flexible, zeitnahe und zweckgebundene Freigabe von KickStart@FH-Mitteln erfolgen kann.
2.4 Sonstiges
Sonstige Ausgaben im Rahmen der Aktivitäten des „StartUpLabs“ (z. B. für Publikationen, Büromaterial für Workshops, Materialkleinteile für Lehrveranstaltungen im „StartUpLab“) sind zweckgebunden den Zielen der Module 1 bis 3 zuzuordnen und dort zu beantragen. Aufträge an Dritte sind in begründeten Fällen zuwendungsfähig, sofern sie den Zielsetzungen des Gründerkonzepts zu Gute kommen und die Aktivitäten des „StartUpLabs“ im Vordergrund stehen. Bei Lehraufträgen an Personen außerhalb der FH für Lehrveranstaltungen im Rahmen des „StartUpLabs“ sind die besonderen Zuwendungsbestimmungen zu beachten.
Dem Zuwendungsgeber ist ein Gründerkonzept (entspricht der Projektskizze), welches sich am Zuwendungszweck und am Gegenstand der Förderung orientiert, vorzulegen. Die Inhalte und Ziele aller Module sind im Gründerkonzept darzustellen. Im Rahmen des Gründerkonzepts können einzelne oder alle Module beantragt werden. Im Falle der Beantragung von einzelnen Modulen ist im Rahmen des Gründerkonzepts darzulegen, dass inhaltlich die nicht-beantragten Module anderweitig (z. B. durch bereits bestehende Strukturen oder alternative Aktivitäten der FH) abgedeckt werden. Es ist von der antragstellenden FH darzustellen, wie die nachhaltige Nutzung des „StartUpLabs“ langfristig realisiert und das Gründerkonzept in die FH-Strategie, z. B. durch eine geplante oder erfolgte Beteiligung an anderen einschlägigen Bundes- oder Landesprogrammen, integriert werden kann. Eine wissenschaftliche und wirtschaftliche Nachnutzung des „StartUpLabs“ ist in jedem Fall anzustreben und durch die FH-Leitung zu bestätigen.
Im Rahmen der Maßnahme StartUpLab@FH soll jährlich ein Statustreffen der StartUpLab-Leitungen/Projektleitungen mindestens im Kreise der geförderten FH zum Erfahrungsaustausch stattfinden. Dieses soll jeweils an einer teilnehmenden FH ausgerichtet werden. Idealerweise wird dieser Erfahrungsaustausch in die zweimal jährlich stattfindenden EXIST-Workshops integriert. Ziel der Statustreffen ist das Validieren einer Best Practice bzgl. Ausstattung und Betrieb des „StartUpLabs“. Mit Einreichung der Projektskizze erklärt die FH grundsätzlich die Bereitschaft, einen solchen Erfahrungsaustausch federführend zu organisieren.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (der FH) in Deutschland verlangt.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO geregelt. Die Partner eines Verbundprojekts (gemeinsamer Antrag mehrerer FH) regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Als Projektlaufzeit sind maximal 48 Monate vorzusehen. Eine Projektpauschale wird nicht gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind in Nummer 2 aufgeführt und erläutert. Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck Nr. 0027a „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“; Bereich BMBF – Vordrucke für Zuwendungen). Auch über die Projektlaufzeit hinaus sind im Rahmen des Projekts beschaffte Investitionsgüter weiterhin für forschungs- und entwicklungsnahe Aktivitäten der Hochschulen zu nutzen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen einer zu beauftragenden Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Die vergaberechtlichen Bestimmungen gemäß NABF sowie die Vorgaben zu den Honorarvergütungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck Nr. 0027 „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“; Bereich BMBF – Vordrucke für Zuwendungen) sind zu beachten. Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.
Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Internet: http://www.forschung-fachhochschulen.de
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner sind:
Dr. Marie-Therese Kuhnert
Telefon: 02 11/62 14-6 54
E-Mail: kuhnert@ vdi.de
Dr. Nikolas Knake
Telefon: 02 11/62 14-5 70
E-Mail: knake@ vdi.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1 abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen. (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
7.2 Zweistufiges Verfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem PT spätestens bis zum 15. März 2019 zunächst Projektskizzen (die genannten Gründerkonzepte) in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=STARTUPLAB_FH&b=STARTUPLAB-FH&t=SKI) gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) sind dort niedergelegt.
Jede FH kann lediglich eine Projektskizze (Gründerkonzept) einreichen. Eine gemeinsame Projektskizze mehrerer FH ist zulässig, sofern sich aus dem Zusammenschluss ein Mehrwert ergibt (Verbundprojekt). In diesem Fall muss der Mehrwert in der Projektskizze dargelegt werden und jede Hochschule mindestens ein Mitglied der Projektleitung stellen. Die einzelnen Hochschulen können darüber hinaus keine eigene Projektskizze mehr einreichen. Geht pro FH mehr als eine Projektskizze ein, wird nur die fristgerecht zuletzt elektronisch eingereichte Projektskizze im weiteren Verfahren berücksichtigt. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Weitere Informationen finden sich in den FAQ zur Förderlinie StartUpLab@FH auf dem Internetportal easy-Online sowie der Internetseite Forschung an Fachhochschulen (http://www.forschung-fachhochschulen.de).
Die Projektskizze muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Projektskizzen, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem PT aufzunehmen.
Vorlagefrist: Einreichung bis zum 15. März 2019
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen stehen miteinander im Wettbewerb.
Die Projektskizze (das Gründerkonzept) muss neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel folgende Punkte enthalten:
- Ziele;
- Kurzvorstellung des Antragstellers/der Antragsteller;
- Aktueller Stand der Gründungsförderung:
a) Organisations- und Infrastruktur der Hochschule im Bereich Wissens- und Technologietransfer,
b) Vermittlung von unternehmerischem Denken und Gründergeist,
c) Unterstützung Gründungsinteressierter in der Vorgründungsphase,
d) Verbesserungs- und Erweiterungsbedarf,
e) Geplante oder bestehende Aktivitäten/Beteiligungen an anderen einschlägigen Bundes- oder Landesprogrammen, welche eine allgemeine bzw. ganzheitliche Gründungsausbildung oder Gründungsberatung fokussieren
(z. B. im Rahmen des EXIST-Programms).
4) Beschreibung des geplanten Gründerkonzeptes:
a) Aufbau des „StartUpLabs“,
b) Aktivitäten im Rahmen des „StartUpLabs“,
c) Einbettung des „StartUpLabs“ in bestehende und/oder geplante Strukturen zur Gründungsförderung,
d) "KickStart@FH
e) Erfolgskontrolle,
f) Neuheit und Attraktivität des Gründerkonzeptes.
5) Umsetzung innerhalb eines Arbeitsplans;
6) Verwertungsplan;
7) Statustreffen und Aktivitäten in Gründernetzwerken;
8) Grobe finanzielle Übersicht.
Die Projektskizze (das Gründerkonzept) ohne Deckblätter soll einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten (einfacher Zeilenabstand, mindestens 2,5 cm Rand oben/unten und links/rechts, Schrifttyp Arial, Schriftgröße 11, Seitennummerierung, keine Kopf-/Fußzeilen). Weitere Details sind der Formatvorlage und den FAQ zu entnehmen.
Der Projektskizze muss ein von der jeweiligen FH-Leitung rechtsverbindlich unterzeichnetes, ohne Deckblätter maximal dreiseitiges Übersendungsschreiben beigefügt werden, das die Projektleitung (siehe Nummer 2 – Modul 2 „Projektleitung“) benennt, die geplanten Gesamtausgaben und die Form der Einbindung der Hochschulleitung in das beantragte Vorhaben erläutert. Zusätzlich ist eine Bestätigung des in der Projektskizze dargelegten Verwertungsplanes erforderlich.
Ein Abweichen von den Format- und Inhaltsanforderungen kann zur Abwertung der Projektskizze bzw. bei erheblichen Abweichungen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen. Die zur Einreichungsfrist eingegangenen Projektskizzen (Gründerkonzepte) werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Qualität des Gründerkonzepts sowie der Konzepte in der Projektskizze in Nummer 4 Buchstabe a bis e,
- Passfähigkeit des Gründerkonzepts zur Hochschule sowie der Konzepte in der Projektskizze in Nummer 4 Buchstabe a bis e,
- Plausibilität und Umsetzbarkeit des Gründerkonzepts sowie der Konzepte in der Projektskizze in Nummer 4 Buchstabe a bis e,
- Passfähigkeit zur Zielgruppe der Konzepte in der Projektskizze in Nummer 4 Buchstabe a, b und d,
- Fachliche und pädagogische Kompetenz der Lehrenden in der Aus- und Weiterbildung,
- Fairness- und Transparenz der Vergabe der „KickStart@FH“-Mittel im Modul 3,
- Qualität des Verwertungsplanes unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten und der Einbindung regionaler Akteure sowie
- entstehender Mehrwert im Bereich der Gründungsunterstützung für die FH und die Region.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die FH mit positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen auf der Projektskizze aufbauenden förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung von formgebundenen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline
Bei gemeinsamen Anträgen mehrerer FH sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Koordinatorin/dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.
Im Förderantrag sind neben den Angaben der Projektskizze mindestens nachfolgend genannte Aspekte aufzuführen:
- detaillierter Arbeitsplan mit Zuordnung des Personals auf die einzelnen Arbeitspakete,
- konkrete Meilensteinplanung,
- aktualisierter Verwertungsplan,
- Notwendigkeit der Zuwendung,
- Einhaltung der Auflagen aus dem bisherigen Begutachtungsprozess der Projektskizze,
- detaillierte Finanzplanung mit Erläuterungen,
- gegebenenfalls Erklärung der FH zur nachhaltigen Nutzung der Investition, der Bereitstellung von notwendigem Personal, Verbrauchsmaterial, Wartung sowie Reparatur der Geräte und Nutzungsrechte für notwendige Software, Lizenzen etc.
m Förderantrag sind etwaige Abweichungen zu Angaben in der Projektskizze besonders kenntlich zu machen und möglichst zu begründen. Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind zu berücksichtigen.
Nach abschließender Antragsprüfung wird das BMBF über eine Förderung entscheiden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig.
Bonn, den 11. September 2018
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Karin Korn-Riedlinger
* Soweit nicht vorhanden, können übergreifende Maßnahmen zur Gründungsunterstützung (z. B. Gründungsstrategie, Sensibilisierung, Gründungsberatung, Vermittlung gründungsrelevanter Kompetenzen) im Rahmen der Förderrichtlinien des EXIST-Programms des BMWi gefördert werden (weitere Informationen unter www.exist.de).