Änderung der Bekanntmachung - Richtlinie zur Förderung von Deutsch-Chinesischen Kooperationen in industriegeführten Verbundprojekten nach dem 2+2-Modell im Bereich Biomaterialien
Die Richtlinie zur Förderung von Deutsch-Chinesischen Kooperationen in industriegeführten Verbundprojekten nach dem 2+2-Modell im Bereich Biomaterialien vom 5. Dezember 2017 (BAnz AT 28.12.2017 B8) wird wie folgt geändert:
In Nummer 7.2.1 wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
Die Vorlagefrist endet am 15. Mai 2018.
Berlin, den 5. April 2018
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Obele