„Open-Data“-Portal für Versorgungsdaten

Der Idee eines Portals für offene versorgungsrelevante Sachdaten baut nach dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats der AOK Nordost auf den „Open Data“-Initiativen auf. Demnach sollten öffentliche Daten, die letztlich aus Steuergeldern finanziert wurden, in maschinenlesbarer Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Der Wissenschaftliche Beirat für Digitale Transformation der AOK Nordost schlägt vor, möglichst viele Sachdaten aus dem Gesundheitswesen in einem öffentlich zugänglichen Portal zur Verfügung zu stellen. Wenn es eine solche für alle zugängliche, tagesaktuelle Dateninfrastruktur für das Gesundheitswesen geben würde, wäre es zum Beispiel bereits zu Beginn der Pandemie möglich gewesen, die Anzahl von Intensivbetten und ihre Belegung „auf Knopfdruck“ abzulesen, heißt es in einem aktuellen Positionspapier des mit acht Digitalisierungs-Expert*innen besetzten, unabhängigen Gremiums.
„Wir brauchen ein Portal für das Gesundheitswesen, das für die Bereitstellung von versorgungsrelevanten Sachdaten und damit für eine bessere Versorgungsplanung und Kapazitätssteuerung genutzt werden kann“, erläutert Beirats-Sprecherin Inga Bergen. Auf der Basis solcher Daten könnten Startups auch Anwendungen entwickeln, die einen unmittelbaren Nutzen stiften. Überdies fördere das vorgeschlagene Portal eine fakten- und evidenzbasierte Diskussion und Meinungsbildung.

Viele Verwaltungsdaten werden bereits transparent gemacht

Der Idee eines Portals für offene versorgungsrelevante Sachdaten baut nach dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats der AOK Nordost auf den „Open Data“-Initiativen auf. Demnach sollten öffentliche Daten, die letztlich aus Steuergeldern finanziert wurden, in maschinenlesbarer Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies wird derzeit bereits für Verwaltungsdaten umgesetzt, geregelt in Open Data-Gesetzen des Bundes und der Länder. Das Expertengremium regt an, dies nun auf Daten aus dem Gesundheitswesen, insbesondere von den Leistungserbringern auszuweiten. Den Datenschutz sieht das Gremium dabei gewahrt: Die für die Versorgungsplanung benötigten Daten sind keine personenbezogenen Daten, sondern Statistiken sowie Sachdaten über Ausstattungen, Kapazitäten oder Behandlungsstandards.

„Anstoß zu dringend notwendiger Debatte“

„Das Positionspapier ist bewusst als Anstoß zu einer dringend notwendigen gesellschaftlichen Debatte gedacht“, so Inga Bergen. Konzeption und Umsetzung eines derartigen Portals nehme natürlich Zeit in Anspruch, man beginne aber nicht bei Null. Das Sozialgesetzbuch enthält seit diesem Jahr Regelungen, wonach etwa die Krankenkassen Versorgungsinnovationen fördern und entsprechende Daten auswerten sollen.

Das Positionspapier zum Downloaden als PDF-Dokument finden Sie hier