Neue Hochschulverträge: Medizinische Fakultät erhält mehr Zuschüsse
Planungssicherheit für eine exzellente Lehre und Forschung
Die Hochschulverträge regeln die finanzielle Ausstattung der elf staatlichen Hochschulen und Universitäten in Berlin. Sie stärken den Wissenschaftsstandort Berlin und geben den Hochschulen Planungssicherheit und ein höheres Maß an Freiheit bei der Mittelverwendung. Prof. Spranger, Dekan der Charité, ordnet das jetzt erzielte Ergebnis ein: „Wir begrüßen die fünf prozentige, jährliche Erhöhung der Zuschüsse des Senats und wissen, dass dies vom Land Berlin in Anbetracht der allgemein herausfordernden Zeiten ein starkes Signal für die Wissenschaft ist. Die steigenden Zuschüsse sind zwingend erforderlich, um die wichtigen Leistungen in Forschung, Lehre und Innovationstransfer im Sinne unserer Charité-Strategie 2030 weiterzuentwickeln.“
Über die Hochschulverträge
Die Hochschulverträge sind seit 1997 das zentrale Steuerungselement der Hochschulpolitik. In Paragraph 2a des Berliner Hochschulgesetzes ist festgelegt, dass die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung Verträge mit den staatlichen Hochschulen über die Grundzüge ihrer weiteren Entwicklung und über die Höhe des Staatszuschusses für ihre Aufgaben, insbesondere von Forschung, Lehre und Studium, mit einer Laufzeit von in der Regel fünf Jahren schließen soll. Sie bedürfen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.