Modellhafte Demonstration einer virtuellen elektronischen Gesundheitskarte unter Berücksichtigung der Vorarbeiten zur Nutzung sicherer Identitäten bei mobilen Diensten

Die vorliegende Bekanntmachung ist Teil des zwei Bekanntmachungen umfassenden Förderschwerpunkts „Mobile abgeleitete Identität“ des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Die vorliegende Bekanntmachung ist Teil des zwei Bekanntmachungen umfassenden Förderschwerpunkts  „Mobile abgeleitete Identität“ des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bilden die sichere Grundlage für den eigenverantwortlichen Zugriff der Versicherten auf ihre Gesundheitsdaten und zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte nach § 291a Abs. 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sowie für die Kommunikation im Gesundheitswesen. Die Bundesregierung plant zudem den eigenverantwortlichen Zugriff des Versicherten mittels alternativer Authentifizierungsmethoden.

Nach § 291a SGB V können Versicherte eigenständig, ohne die Notwendigkeit eines Heilberufsausweises, auf ihre elektronische Patientenakte (§ 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V) und auf das elektronische Rezepte zugreifen. Bei weiteren elektronischen Gesundheitsanwendungen (§ 291a Abs. 7 Satz 3 SGB V) ist die Identifikation der Versicherten mittels der eGK möglich. Die ersten Ergebnisse aus dem vom BMG geförderten und seit Herbst 2017 laufenden Projekt „Elektronische Gesundheitsanwendungen für Versicherte – Sichere Nutzung im privaten Bereich (EGaV)“ zeigen die technischen Möglichkeiten des Einlesens der eGK mittels Near Field Communication (NFC)-Schnittstelle auf. In der im Projekt EGaV untersuchten Variante ist für jede Identifikation eine erneute Authentifizierung mittels eGK und PIN im mobilen Endgerät notwendig.

Im Vorfeld und begleitend zu den Maßnahmen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zum Ausbau der TI soll untersucht werden, wie die im Rahmen des Projekts OPTIMOS 2.0 erzielten Vorarbeiten und Ergebnisse für das Gesundheitswesen adaptiert werden können. Auf diese Weise könnte zukünftig eine weitere sichere Authentifizierungsmethode angeboten werden.

Das Projekt OPTIMOS 2.0 ist ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und soll ein offenes, praxistaugliches Ökosystem für die Nutzung sicherer Identitäten bei mobilen Diensten definieren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Sicherheitsanforderungen mobiler Anwendungen und Sicherheitsarchitekturen von Mobilgeräten, um die Einführung weiterer, innovativer und sicherer Dienste in Verbindung mit sicheren Identitäten vorzubereiten.

Ziel dieser Bekanntmachung ist es, nachzuweisen, dass die im Projekt OPTIMOS 2.0 entwickelten Module und Anwendungen auch für die eGK genutzt werden können und sich die Versicherten so gegenüber medizinischen Anwendungen mit einer virtuellen eGK unter Nutzung ihrer mobilen Endgeräte (Smartphone, Tablet) sicher identifizieren und authentifizieren können.

Die Bekanntmachung „Modellhafte Demonstration einer virtuellen elektronischen Gesundheitskarte unter Berücksichtigung der Vorarbeiten zur Nutzung sicherer Identitäten bei mobilen Diensten“ wurde am 04.12.2018 veröffentlicht. Ihre Projektskizzen können Sie bis zum 16.01.2019, 12.00 Uhr über das Online-Tool einreichen.

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