Koalitionsverhandlungen: Digitalisierung der Pflege muss in den Fokus
Die Pflege steht in Deutschland vor großen Herausforderungen: Der steigende Bedarf an Pflegeleistungen steht einem vielfach als wenig attraktiv wahrgenommenen Beruf und einem sich immer weiter verschärfenden Personalmangel gegenüber. Zuletzt hatte die Corona-Pandemie die Grenzen des bisherigen Systems aufgezeigt. Die neue Regierung – ganz gleich welcher Konstellation – muss deshalb einen Wandel anstoßen. Die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“ sind überzeugt, dass die Digitalisierung dabei große Chancen bietet – sowohl für die Entlastung von Pflegekräften als auch für eine bessere Versorgung.
Aus diesem Grund haben die Verbände des Bündnisses vier Empfehlungen formuliert, wie in einem künftigen Koalitionsvertrag die Weichen für eine digitalere Pflege gestellt werden können:
1. Einrichten eines Kompetenzzentrums Digitale Pflege
Als zentrales Gremium – ähnlich dem health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums übernimmt das Kompetenzzentrum strategische und technisch-fachliche Aufgaben und vernetzt die unterschiedlichen Akteure miteinander. Das übergeordnete Ziel des Kompetenzzentrums sollte es dabei sein, dass die Pflege und deren Spezifika bei allen Digitalisierungsbemühungen im Gesundheitsbereich stärker berücksichtigt werden.
2. Erstellen eines Nationalen Strategieplans „Digitalisierung in der Pflege“
Der Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung kann nur mit einem strategischen Vorgehen eingeholt werden. Deshalb braucht es einen Strategieplan, der strukturiert die bestehenden Hemmnisse angeht und ungenutzte Potenziale erschließt. Die Entwicklung eines solchen Strategieplans ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums.
3. Digitale Teilhabe ermöglichen & Assistive Technologien fördern
Mit dem Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen eröffnen sich neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe. Damit diese genutzt und Pflegende entlastet werden können, muss eine digitale Mindestausstattung für ambulante, stationäre und klinische Pflegeeinrichtungen definiert werden. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine flächendeckende Analyse des digitalen Reifegrades dieser Organisationen.
4. Digitalisierungskosten refinanzieren
Die nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn die entstehenden Folgekosten refinanziert werden. Dafür müssen das Sozialgesetzbuch V und XI sowie das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinsichtlich Vergütung und Entgelte für digitale Investitionen ergänzt werden.
Über das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“
Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich sieben Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen. Übergeordnete Forderung ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums sowie ein Nationaler Strategieplan zur „Digitalisierung der Pflege“.
Das Bündnis setzt sich zusammen aus dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und dem Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD) als Initiatoren sowie dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), dem Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Digitalverband Finsoz), dem Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD).