„INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ bis 2026 verlängert und Erwerbszuschuss auf 25 Prozent erhöht
Bereits seit Mai 2013 fördert das Programm „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ mit steuerfreien Zuschüssen die Beteiligungen von Privatpersonen an Startups. Die Förderrichtlinie wurde nun durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Wirkung zum 06. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das Verfahren bereits seit 2013 um und begleitet die stetige Weiterentwicklung des Programms.
In der neuen Förderrichtlinie hat das BMWK die Optimierungsvorschläge aus der Evaluation vom letzten Jahr aufgegriffen und die Förderbedingungen stärker auf die Mobilisierung von Business Angels fokussiert, die erstmals von der INVEST-Förderung profitieren. Um diesen sogenannten Virgin Angels den Markteintritt zu erleichtern, wurde der Erwerbszuschuss erstmalig seit 10 Jahren von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben. Parallel wird ein INVEST-Budget in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro natürlicher Person eingeführt und die Investitionsgrenzen angepasst.
Aufgrund knapper Haushaltsmittel wurden zum 01. März 2022 Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen vorgenommen, die nun zum Teil wieder zurückgefahren werden. Beispielsweise werden Wandeldarlehen dem direkten Anteilserwerb wieder gleichgestellt und der Erwerbszuschuss beträgt in beiden Fällen zukünftig 25Prozent. Zudem wird die Mindestinvestitionssumme wieder von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Die Förderung wird nur für das Erstinvestment in ein Unternehmen gewährt. Anschluss-Investments sind entsprechend den Empfehlungen der Evaluation auch weiterhin nicht mehr INVEST-förderfähig.
Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie sowie alles zum Antragsverfahren finden Sie hier.