Innovationsausschuss sucht Themenvorschläge für das Förderjahr 2025
Wer kann Themenvorschläge einreichen?
Den formalen Rahmen für die zweimonatige Themensuche bildet ein sogenanntes Konsultationsverfahren. Daran teilnehmen können Expertinnen und Experten aus Verbänden im Gesundheitswesen, aus der Wissenschaft (Forschung und Lehre) sowie von Patientenorganisationen. Wichtige Bedingung: Sie dürfen nicht dem Innovationsausschuss angehören. Jeder Vorschlag muss u. a. die Relevanz des vorgeschlagenen Förderthemas begründen und den Versorgungs- und Verbesserungsbedarf darlegen. Das Einreichen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf einen etwaigen späteren Antrag auf Projektförderung.
Wie können Themenvorschläge eingereicht werden?
Informationen sowohl zum Verfahren als auch zu inhaltlichen wie formalen Anforderungen an die Vorschläge sind in der Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren zu finden. Für Vorschläge verwenden Interessierte bitte das mit der Bekanntmachung bereitgestellte Vorschlagsformular. Es ist bis zum 19. Juni 2024 zu senden an: konsultationsverfahren@. Vorschläge, die nicht fristgerecht eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. if.g-ba.de
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Seit dem Jahr 2016 fördert der Innovationsausschuss Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen. Hierfür stehen ihm die finanziellen Mittel des Innovationsfonds zur Verfügung.
Neben themenspezifischen Förderbekanntmachungen veröffentlicht der Innovationsausschuss auch themenoffene Förderbekanntmachungen. Projektanträge sind dann zu selbstgewählten Inhalten möglich.