Innovationsausschuss: 17 neue Projekte können starten

 

Berlin, 21. Januar 2022 – 17 weitere Projekte erhalten Mittel aus dem Innovationsfonds, um neue Formen medizinischer Versorgungsansätze zu erproben. Nachdem die Antragsteller die Förderbedingungen akzeptiert haben, können sie nun mit ihren Projekten starten. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichte heute auf seiner Website eine Übersichtsliste der neuen Projekte. Mit welchen genauen Fragestellungen sich die Projekte jeweils befassen und welche neuen Versorgungsansätze erprobt werden sollen, ist in der Liste dargelegt.

Auf seine Förderbekanntmachung vom 26. Juni 2020 hatte der Innovationsausschuss insgesamt 136 Ideenskizzen erhalten: Daraus wurden 33 Projekte ausgewählt, die mit Hilfe einer finanziellen Förderung ihre Ideenskizze zu einem Vollantrag weiterentwickeln konnten. Die 17 Projekte, deren Erprobung nun auf Basis des Vollantrags gefördert wird, verteilen sich auf die folgenden Themenfelder:

  • Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen: 5
  • Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen: 2
  • Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen: 2
  • Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden: 5
  • Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung: 2

Zudem startet ein Projekt, welches sich auf die themenoffene Förderbekanntmachung beworben hatte.

Die in der Übersichtsliste zu findenden Projektbeschreibungen werden in Kürze auch in der filterbaren Förderprojektseite Neue Versorgungsformen aufgeführt.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.