E-Rezept-Testphase beginnt in Berlin und Brandenburg

 

Ausgewählte AOK Nordost-Versicherte testen das E-Rezept

Potsdam, 1. Juli 2021. Die AOK Nordost beteiligt sich als eine der ersten Krankenkassen bundesweit am Praxis-Test des elektronischen Rezeptes für Arzneimittel. Heute hat dazu eine eng begrenzte Testphase in der Modellregion Berlin-Brandenburg begonnen. In dem dreimonatigen Projekt bekommen die teilnehmenden Arztpraxen, Apotheken und ausgewählte Versicherte der AOK Nordost und einer weiteren Krankenkasse die Gelegenheit, das E-Rezept auf Herz und Nieren zu testen.

Zunächst startet der Test in einer Apotheke und einer Arztpraxis in Berlin-Schöneberg und soll dann aber Schritt für Schritt auf bis zu 120 Apotheken und 50 Arztpraxen in Berlin und Brandenburg ausgeweitet werden. Die Versicherten müssen in Behandlung bei einer der teilnehmenden Arztpraxen sein; sie können das E-Rezept dann in einer der teilnehmenden Apotheken einlösen. Die Projektteilnehmer stellen dabei sicher, dass die Versicherten auch bei auftretenden technischen Fehlern immer die verordneten Arzneimittel erhalten. Ziel des Projekts ist es, wichtige praktische Erkenntnisse über das Zusammenspiel aller Komponenten zu sammeln und Kinderkrankheiten zu heilen, bevor die bundesweite Einführung des E-Rezepts im 4. Quartal vorbereitet wird. Ab dem 1.1.2022 soll das E-Rezept dann bundesweit verpflichtend für alle Arztpraxen und für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingesetzt werden.

Teichert: E-Rezept bietet Versicherten perspektivisch viele Vorteile

„Wir beteiligen uns am Praxistest des E-Rezepts, weil wir – wenn das E-Rezept für alle kommt - perspektivisch viele Vorteile für unsere Versicherten durch dieses wichtige Digitalisierungsprojekt sehen,“ sagt Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost. So solle das E-Rezept künftig ermöglichen, den eigenen Medikamentenplan leichter auf Unverträglichkeiten und Wechselwirkungen überprüfen zu lassen. Zudem soll die E-Rezept-App Versicherten bald manche Wege sparen: Wer beispielsweise ein seltenes Medikament verschrieben bekommt, soll mit der App künftig eine unverbindliche Abfrage gleichzeitig bei bis zu drei Apotheken starten können, ob das Medikament auch wirklich vorrätig ist. In die Apotheke brauchen die Versicherten dann nur noch zu gehen, wenn das reservierte Medikament auch abgeholt werden kann.

Bundesregierung muss Integration des E-Rezepts in Kassen-Apps erlauben

So sehr die AOK Nordost die Einführung des E-Rezepts auch begrüßt – im Detail fordert die AOK-Gemeinschaft Nachbesserungen. Wer das E-Rezept nach der Einführung für alle Versicherten vollständig elektronisch nutzen will, ist bis auf Weiteres auf die E-Rezept-App der gematik angewiesen, welche in den App-Stores ab sofort zum Download zur Verfügung steht „Perspektivisch wollen wir das E-Rezept unseren Versicherten auch in einer unserer Apps anbieten. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, rasch eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, die uns das ermöglicht“, so Daniela Teichert.

Schon über 150.000 Versicherte der AOK Nordost nutzen beispielsweise die „Meine AOK“-App, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder andere Dokumente schnell und unkompliziert per Smartphone-Foto einzureichen. Auch die App „AOK Mein Leben“, die elektronische Patientenakte (ePA) für AOK-Versicherte, werde ihr Potential noch entfalten, sobald genügend Ärzte die ePA anbieten. „Unsere Apps sollten für unsere Versicherten perspektivisch die zentrale Plattform sein, auf der sie alle Anwendungen für Verordnungen, Rezepte, Notfalldaten, Organspendeausweis oder Medikationsplan zusammengefasst finden,“ skizziert Teichert die digitalen Zukunftspläne der Dreiländerkasse.

Gematik muss bei der Identitätsprüfung noch nacharbeiten

Auch in einem anderen Punkt müsse bis zur verpflichtenden Einführung des E-Rezeptes noch nachgearbeitet werden. Denn um die E-Rezept-App der gematik nutzen zu können, benötigen die Versicherten, die am Test teilnehmen, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK), ein NFC-fähiges Handy und einen PIN-Code. Diesen PIN für die eGK dürfen die Krankenkassen aus Datenschutzgründen nur nach einer Identitätsprüfung herausgeben. Damit die Versicherten das E-Rezept schnell und unkompliziert nutzen können, möchte die AOK Nordost ab dem 1.1.2022 ein vereinfachtes Verfahren anbieten, dass ohne eGK und PIN auskommt. Ob das gelingt, hängt jedoch von den Plänen der gematik zur konkreten Ausgestaltung ab.

Auch nachdem das E-Rezept ab dem 1.1.2022 für Arztpraxen verpflichtend wird, benötigen Versicherte nicht zwingend eine App, um es einzulösen. Versicherte erhalten ihr E-Rezept alternativ als sogenannten „Patientenausdruck“ mit einem Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code) auf Papier, welcher in der Apotheke eingescannt werden kann. Der Patientenausdruck gewährleistet, dass ein E-Rezept immer auch ganz ohne Nutzung eines Handys eingelöst werden kann.