Bundesrat stimmt Brandenburger Initiative zur Abschaffung der Importquote bei Arzneimitteln zu
Mit der erfolgreichen Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Importförderklausel für Arzneimittel im Fünften Buch Sozialgesetzbuch gestrichen wird.
Brandenburg hatte den Entschließungsantrag im November 2018 in den Bundesrat eingebracht. Der Freistaat Bayern ist dieser Bundesratsinitiative heute noch beigetreten.
Mit der heutigen Entschließung stellt der Bundesrat fest: Bevor im Jahr 2011 das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in Kraft trat, war die Importförderklausel das einzige Instrument zur Preisregulierung patentgeschützter Arzneimittel. Mit Einführung des Verfahrens der Nutzenbewertung und Preisbildung von neuen Arzneimitteln hat diese allerdings deutlich an Bedeutung verloren und stellt eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise nur noch geringem Einsparpotential dar.
Mittlerweile würden mit den sogenannten Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Apothekern wesentlich wirksamere Möglichkeiten für Kosteneinsparungen existieren, so die Ministerin. Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts lagen die im Jahr 2017 durch Import-Arzneimittel erzielten Einsparungen bei lediglich 120 Millionen Euro, über Rabattvereinbarungen sind hingegen rund vier Milliarden Euro eingespart worden.