BTU gestaltet Pflegeausbildung in Brandenburg neu
Die Pflegeausbildung wird durch das Pflegeberufegesetz in Deutschland grundlegend reformiert: Die drei bisher getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden ab dem Jahr 2020 zu einer generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt. Damit verändern sich auch die Ausbildungsinhalte. In Brandenburg gibt es derzeit 20 staatlich anerkannte Altenpflegeschulen, 17 staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie drei staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen. Die Umsetzung des Bundesgesetzes liegt in der Verantwortung der Länder. Dadurch ändern sich Ausbildungsinhalte, -strukturen sowie die Finanzierung grundlegend.
Im Brandenburger Sozial- und Gesundheitsministerium wurde zu Jahresbeginn 2018 eine Projektgruppe eingesetzt, um notwendige Schritte rechtzeitig einzuleiten, umzusetzen und zu begleiten. Auch die BTU möchte dazu beitragen, die neue Pflegeausbildung im Land Brandenburg sinnvoll zu gestalten – und unterstützt Pflegeschulen im Rahmen des Projekts „Neu kreieren statt addieren“.
Großer Gestaltungswillen bei Lehrenden
Sozial- und Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij sagte zum Projektstart: „Die Reform der Pflegeausbildung hat große Auswirkungen auf die gesamte Pflegeschullandschaft. Wir müssen in sehr kurzer Zeit zwei ganz unterschiedliche Ausbildungssysteme zusammenführen. Mit der BTU Cottbus-Senftenberg haben wir einen starken Partner dafür gewonnen, die curriculare Gestaltung der neuen Pflegeausbildung zu bewältigen. Davon können alle Pflegeschulen und Praxisanleitende im Land Brandenburg profitieren.“
Prof. Dr. Anja Walter, Lehrstuhl für Pflegewissenschaft und Pflegedidaktik sowie Aufbaubeauftragte für die gesundheitsbezogenen Studiengänge im Institut für Gesundheit an der BTU ergänzt: „Die Pflegeausbildung der Zukunft will gestaltet werden! Ich freue mich, das Projekt begleiten zu können und nehme aktuell bei den Lehrenden einen großen Gestaltungswillen wahr.“ Bei dem Projekt gehe es auch darum, ein neues berufliches Selbstverständnis als generalistische Pflegekraft anzubahnen. „Um die Ziele zu erreichen, soll durch einen partizipativen Arbeitsprozess mit den Lehrenden und Praxisanleitenden der Prozess der curricularen Arbeit bedarfsorientiert begleitet werden“, so Walter.
Neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Nach langer Diskussion hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 17. Juli 2017 beschlossen. Das Pflegeberufegesetz löst ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung hat der Bund erst Anfang Oktober 2018 veröffentlicht. Es fehlen aber noch die Empfehlungen des Bundes zu den Rahmenausbildungsplänen. Diese sind für Ende Juni 2019 angekündigt.
Mit dem BTU-Projekt „Neu kreieren statt addieren“ soll sowohl der schulische als auch der pflegepraktische Teil der neuen Ausbildung inhaltlich gestaltet und pflegedidaktisch unterstützt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Begleitung wird im Prozess der curricularen Arbeit an den Pflegeschulen mit den Lehrenden und Praxisanleitenden entwickelt.
Bislang muss man sich bereits vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob man später in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege arbeiten möchte. Ein späterer Wechsel ist wegen der unterschiedlichen Ausbildungsinhalte nur eingeschränkt möglich. Von 2020 an wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern in einer neuen, dreijährigen, generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Der erfolgreiche Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Mit der Reform wird außerdem eine Pflegeausbildung an Hochschulen eingeführt. Das Studium dauert mindestens drei Jahre und trägt zur Attraktivität des Berufsbildes bei.