Bekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen von Vorhaben im Rahmen der Initiative zur Digitalisierung der Materialforschung in Deutschland (MaterialDigital)
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ materialbasierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zum Themenfeld „Digitalisierung der Materialforschung in Deutschland“ (MaterialDigital) zu fördern. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, die Materialforschung, -entwicklung und -herstellung sowie die Verarbeitung von Materialien bis zum Bauteil und darüber hinaus mit innovativen digitalen Methoden, Konzepten und Verfahren grundlegend und nachhaltig zu unterstützen und somit letztlich die Produktentwicklung in Deutschland auf ein solideres Fundament zu stellen. Angestrebt wird die Unterstützung der Transformation der heutigen Materialforschung, hin zu einer digitalisierten Multidisziplin mit Blick auf die industrielle Anwendung. Die digitale Materialforschung komplettiert somit die digitale Prozesskette zu Industrie 4.0. Deutschland soll im Zuge dessen in Europa und weltweit zum führenden Kompetenzträger digitaler Materialforschung aufsteigen; virtuelles Materialdesign soll der neue Standard werden.
Diese Fördermaßnahme adressiert innovative Methoden der Materialforschung aus den Bereichen (skalenübergreifende) Simulation, Materialdatenerfassung, -haltung und -auswertung sowie Verknüpfung von experimentellen und simulierten Daten auf allen Ebenen der Betrachtung, vom Atom bis zum Bauteil, zur Systematisierung der Materialentwicklung und -anwendung als geschlossenen Prozess mit Fokus auf die industrielle Anwendbarkeit. Darüber hinaus werden sehr grundlegende Fragestellungen zu den Themenkomplexen Systematisierung von Materialdaten sowie des Umgangs mit denselben, Digitaler Zwilling, Metadaten, Validierung von Modellen und Methoden, Qualitätssicherung von Daten, Algorithmen und Methoden sowie Software-Tools für standardisiertes Arbeiten mit, an und auf Daten adressiert.
Die Initiative MaterialDigital ist Bestandteil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse sind für diese Initiative auch bereits in diesem Förderaufruf von besonderer Bedeutung.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind FuE1-Aufwendungen im Rahmen risikoreicher anwendungsorientierter rein akademischer Verbundprojekte, die das Themenfeld „Digitalisierung der Materialforschung in Deutschland (MaterialDigital)“ adressieren und die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken erfordern. Mögliche spätere Förderaufrufe zu FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte werden durch weitere spezifische Aufrufe im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
2.1
Digitale Materialforschung im Sinne der Ausschreibung bedeutet die Erforschung neuer Materialien oder die signifikante Verbesserung bestehender Materialien im Hinblick auf eine konkrete Anwendung unter Zuhilfenahme innovativer digitaler Methoden. Die zu fördernden Projekte der digitalen Materialforschung beinhalten insbesondere einen Erkenntnisgewinn durch
- die Simulation von Materialstruktur und -eigenschaften auf mehreren Skalenbereichen und „Lebensabschnitten“ des Materials,
- die gemeinsame Betrachtung simulierter und experimenteller Daten und deren intelligente Verknüpfung sowie
- die Auswertung generierter und/oder vorhandener Daten.
Betrachtet werden müssen dabei stets über das Material hinaus auch mindestens ein relevanter (Be-/Verarbeitungs-)Prozess sowie im sinnvollen Rahmen die prozessbeteiligten Maschinen oder Gerätschaften. Ziel soll dabei die genauere Beschreibung des Materials auf mehreren Skalenebenen sein („Digitaler Zwilling“), sodass Eigenschaften und Verhaltensweisen des Materials besser verstanden, Optimierungen gezielter möglich und Produktionsprozesse effizienter werden. Dabei ist stets die Tauglichkeit für das industrielle Umfeld im Blick zu behalten. Betrachtet werden können alle Materialklassen, wie z. B. Metalle, Kunststoffe, Keramiken, aber auch Komposite und Multimaterialsysteme. Die Anwendung des Materials wird ebenfalls nicht eingeschränkt.
Es ist auf eine industrietaugliche Fragestellung sowie auf eine realistische, rasche und nachhaltige Verwertung der Ergebnisse zu achten. Idealerweise steht ein Industrieunternehmen Pate, das in der Lage ist, die angestrebte Technologie nicht nur zu bewerten, sondern auch testweise anzuwenden und die Tauglichkeit zu bewerten.
Die Projekte sollten eine Laufzeit von bis zu drei Jahren aufweisen.
2.2
Zusätzlich sollen grundlegende Fragestellungen aus dem Kontext digitaler Materialforschung betrachtet und beantwortet werden, zu denen bislang keine allgemeintauglichen Lösungen erarbeitet wurden. Die hierzu zu adressierenden Schwerpunkte lauten:
- Entwicklung einer konkreten Ontologie für eine Materialklasse: Über den Spezialfall eines Materials hinaus abstrahierend sollen in der Ontologie alle relevanten Eigenschaften und Prozesse in Bezug auf eine Materialklasse (z. B. bestimme Polymere, bestimmte Metalllegierungen) erfasst und abgebildet werden. Zusätzlich sollen in enger Abstimmung mit der Innovationsplattform zu MaterialDigital (siehe unten) und den anderen geförderten Vorhaben Software-Tools erstellt werden, um mit der Ontologie arbeiten zu können. Und schließlich soll ein Kuratierungskonzept erarbeitet und demonstriert werden, um die Ontologie langfristig anpassen sowie in einen größeren Kontext einbetten und gleichzeitig kompatibel zu anderen Materialklassen halten zu können. Es wird erwartet, dass die Ontologie im Rahmen des Vorhabens am praktischen Beispiel angewendet, d. h. mit realen Daten der zugrunde liegenden Materialklasse verknüpft wird. Die semantische Abfrage von Materialinformationen auf Basis der Ontologie soll demonstriert werden. Auf diesem Weg sollen grundlegende, standardisierte Beschreibungen von Materialklassen sowie allen darauf üblichen Operationen entstehen.
- Etablierung von digitalen Workflows im Sinne des dezentralen Daten- oder Simulationskonzepts durch aktive Agenten innerhalb der Software-Umgebung der Innovationsplattform (siehe unten): Aktuelle Fragestellungen der Materialforschung sollen durch „simulations-“ oder „datenbasierte“ Modelle exemplarisch auf Basis der Architektur für verteilten Ressourcenzugriff, die die Innovationsplattform zur Verfügung stellt (siehe unten), abgebildet und an konkreten Beispielen validiert werden. Dafür muss ein dezentraler Datenserver in Betrieb genommen werden. Es sollen im „App-Store“ der Innovationsplattform Modelle entstehen, die in der Lage sind, komplexe Workflows über die zugrunde liegende Architektur auf forschungsrelevante „echte“ Daten anzuwenden. Auf diesem Weg entstehen erste dezentrale Datensammlungen sowie „Apps“ zum verteilten Arbeiten mit und auf Daten (Dritter).
Solche grundlegenden Fragestellungen erfordern eine besonders enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Innovationsplattform zu MaterialDigital (siehe unten).
2.3 Zusammenarbeit mit der Innovationsplattform MaterialDigital
Die Fördermaßnahme fußt auf einer Plattform zur Strukturierung und Begleitung der Aktivitäten („Innovationsplattform MaterialDigital“). Dort sollen die Voraussetzungen für nachhaltiges und konzertiertes Handeln aller relevanten Akteure aus dem Materialforschungsbereich in Deutschland geschaffen werden. Träger der Innovationsplattform ist ein Konsortium aus dem Karlsruher Institut für Technologie, dem Fraunhofer Institut für Werkstoffmechanik, dem Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien, dem Max-Planck-Institut für Eisenforschung sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Die Innovationsplattform wird durch einen industriellen Managementkreis begleitet (siehe Nummer 6), um die Anwendungsorientierung und den Transfer in die Industrie zu beschleunigen. Die Innovationsplattform wird die notwendige Infrastruktur (generelle Konzepte zur Materialdatenverarbeitung und zu Datenstrukturen, Basistools, eine Architektur für verteilten Ressourcenzugriff inkl. Sicherheitskonzepten, siehe auch Nummer 2.2) bereitstellen, um ein einheitliches, gemeinsames und systematisches Vorgehen zu ermöglichen. Es soll die Basis für eine gemeinsame Sprache („Material-Ontologien“) geschaffen werden, ebenso wie standardisierte Schnittstellen, die einen reibungslosen Austausch von Daten und Begrifflichkeiten, aber auch von digitalen Methoden untereinander ermöglichen. Die Zuwendungsempfänger der geförderten Projekte müssen ihre Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Projekten der Innovationsplattform in geeigneter Weise zur Verfügung stellen, um so das Ableiten allgemeiner Empfehlungen im Kontext digitaler Materialforschung für den Standort Deutschland gemeinsam mit allen relevanten Akteuren zu ermöglichen.
Im Gegenzug erhalten diese breite Unterstützung und Hilfestellung bei allen Fragen der Datenerstellung, Datenanalyse und dem Austausch von Daten sowie bei der Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur. Es soll auf diesem Wege ein standardisiertes, digitales, gemeinschaftliches Vorgehen bei Materialfragen in Deutschland etabliert werden. Nur durch gemeinsame Standards und Formate auf allen Verarbeitungsebenen kann eine Zusammenarbeit zwischen Akademie und Industrie in Deutschland langfristig gelingen. Diese zu intensivieren ist vorrangiges Ziel der Innovationsplattform MaterialDigital. Dazu wird sie eng mit den oben genannten Projekten (siehe Nummer 2.2) zusammenarbeiten, in denen alle Materialforscherinnen und Materialforscher in Deutschland die Gelegenheit bekommen, an der Strukturierung der digitalen Materialforschung sowie der Ausarbeitung der neuen Methoden zu partizipieren. Die Aktivitäten der Innovationsplattform finden Sie unter www.materialdigital.de.
Es sind auch Aktivitäten der Innovationsplattform im europäischen/weltweiten Kontext vorgesehen. Darüber hinaus sollen Diskussionen und Workshops zu spezifischen Themen angeboten werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe die Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014 S. 1 ff.); insbesondere Abschnitt 2.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)2.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FuE-Vorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien. Die so entstehenden Kosten bzw. Ausgaben können im Förderantrag berücksichtigt werden.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, äußerst eng und kooperativ mit der „Innovationsplattform MaterialDigital“ zusammenzuarbeiten. Werkzeuge, Methoden und Standards, die die Innovationsplattform erarbeitet hat, sind soweit möglich im Rahmen des Vorhabens zu verwenden. Eigene Erkenntnisse sind mit der Innovationsplattform zu teilen. Gleichzeitig sollen die Zuwendungsempfänger ihre Erfahrungen bzgl. der Nutzung plattformgenerierter Methoden einbringen und dadurch einen Mehrwert schaffen. Alle Daten(sammlungen), die im Rahmen der öffentlichen Förderung entstehen, sind in die seitens der Innovationsplattform erarbeitete Infrastruktur für verteilte Materialdaten einzupflegen. (Zugriffsrechte werden dabei individuell geregelt.)
Die Vorhaben, die gemeinsam mit der Innovationsplattform grundlegende Fragestellungen aus dem Kontext digitaler Materialforschung betrachten (gemäß Nummer 2.2), sind verpflichtet, sich inhaltlich und bzgl. der genauen Zielsetzung fortlaufend mit der Innovationsplattform abzustimmen, um ein gemeinsames, funktionierendes und allgemein akzeptiertes „Ökosystem“ für digitale Materialforschung zu schaffen. Insellösungen und exotische Einzellösungen sind ausdrücklich zu vermeiden.
Die Innovationsplattform wird von einem industriellen Managementkreis begleitet und beraten. Dies stellt sicher, dass stets im Sinne einer industriellen Verwertbarkeit gearbeitet wird. Die Repräsentanten der Innovationsplattform sind verpflichtet, die Empfehlungen des Managementkreises zu berücksichtigen. Dies zieht durch die enge Zusammenarbeit der Innovationsplattform mit den Zuwendungsempfängern gegebenenfalls die Notwendigkeit entsprechender Anpassungen am Arbeitsplan der geförderten Projekte nach sich.
Im Rahmen der Aktivitäten der Innovationsplattform MaterialDigital sind zahlreiche Veranstaltungen mit dem Ziel der Vernetzung der Stakeholder, der Information aller Interessierten sowie einer aktiven Mitwirkung auf der Anbieter- sowie auf der Abnehmerseite geplant. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen sowie sich inhaltlich soweit sinnvoll zu beteiligen.
Ziel dieser Vorgehensweise ist die Demonstration der Praktikabilität und des Funktionierens der gemeinsam erarbeiteten Standards, Werkzeuge, Technologien und Methoden. Um die Transformation der Materialforschung hin zu einer digitalen Multidisziplin zu vollziehen, müssen alle Beteiligten gemeinsam vorgehen und sich gegenseitig unterstützen. Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, diesem Ziel oberste Priorität einzuräumen. Nur so kann Deutschland eine Vorreiterrolle in digitalen Fragen der Materialforschung einnehmen, auch international.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Stefan Pieper
Telefon: 02 11/62 14-5 48
E-Mail: pieper@ vdi.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Der Kontakt mit dem Projektträger vor Einreichung der Unterlagen wird dringend empfohlen. Dort erhalten Sie auch eine Vorlage für die Skizze, die zur Einreichung verwendet werden soll.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator bis spätestens zu folgendem Stichtag vorzulegen 31. Januar 2020 Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Informationen über bevorstehende Aufrufe, Fristen und Themen sind direkt auf der Internetseite des BMBF (https://www.bmbf.de/foerderungen/), unter https://www.werkstofftechnologien.de/ und unter https://www.materialdigital.de/ erhältlich. Es sind themenspezifische Aufrufe zu digitaler Materialforschung vorgesehen.
Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten und sollte 23 Seiten (inkl. Deckblatt und Tabellen) nicht überschreiten (Vorlage beim Projektträger erhältlich):
Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators
Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern“
- Zusammenfassung des Projektvorschlags
(maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
- Ziele
- Motivation und Gesamtziel des Verbunds,
- Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung,
- industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas,
- wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds, angestrebte Innovationen.
- Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
- Problembeschreibung,
- Stand der Wissenschaft und Technik (auch international),
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
- Vorstellung des Konsortiums inkl. assoziierter Industriepaten, Rolle der Partner im Verbund, bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojekts,
- Darstellung der Interdisziplinarität des Konsortiums sowie deren Notwendigkeit für die Erreichung des gesetzten Ziels,
- Ort der Forschungstätigkeit,
- bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter), Darstellung des „Freedom to Operate“,
- Abgrenzung zu bereits öffentlich geförderten FuE-Vorhaben (sowohl unter Beteiligung des Antragstellers als auch ohne Beteiligung) u. a. des BMBF, der DFG, der Bundesländer und der EU (Nennung von Titel und Förderkennzeichen, Entwicklungsstand, Neuheitswert des hier beantragten FuE-Vorhabens).
- Arbeitsplan
- Beschreibung der Arbeitspakete sowie der involvierten Verbundpartner (gegebenenfalls inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze,
- Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über die Zeit,
- Balkendiagramm: Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung,
- Darstellung der Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), der Abläufe und der Arbeitsteilung, gegebenenfalls der Zusammenarbeit mit Dritten,
- Darstellung der geplanten Zusammenarbeit und der Anknüpfungspunkte mit der „Innovationsplattform Material Digital“ sowie der erwarteten Vorteile für beide Seiten.
- Verwertungsplan
- wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen, Verwertungsstrategie mit Zeithorizont, Darstellung des Marktpotenzials (in Zahlen),
- positive Hebelwirkung für den Standort Deutschland und für die Materialforschung, auch im internationalen Kontext.
- Notwendigkeit der Förderung
- wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko (An welchen Stellen? Kompensationsstrategien?) mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
- grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln); Angabe der gemittelten Förderquote mit/ohne Projektpauschalen,
- mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.
Es steht den Antragstellern frei, im Rahmen der 23 Seiten weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) abschließen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung,
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
- Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
- technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
- Verwertungskonzept (hohes Verwertungspotenzial); Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der deutschen Industrie,
- Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
- Exzellenz sowie Interdisziplinarität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette und mögliche Ergebnisdemonstration,
- Intensität und Qualität der Zusammenarbeit mit der Plattform Material Digital.
Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich. (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
Jeder Partner, der eine Zuwendung beantragen will, hat einen eigenen Antrag einzureichen. Mit den jeweiligen förmlichen Förderanträgen sind die für das Teilvorhaben spezifischen Beschreibungen, entsprechend dem Aufbau der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1), insbesondere mit folgenden Informationen vorzulegen:
- detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung,
- detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
- ausführlicher Verwertungsplan,
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
- Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften:
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. März 2029 gültig.
Bonn, den 20. August 2019
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Liane Horst