Bekanntmachung - Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Ideenwettbewerb für innovative analoge und digitale Partizipationsformate und -technologien“
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) prüft, im Jahr 2022 eine groß angelegte Partizipationsinitiative durchzuführen. Die Idee ist, Bürgerinnen und Bürger aufzufordern, Fragen zu wissenschaftlichen Themen an die Forschung zu formulieren. Basierend auf diesen Fragen kann ein breit angelegter partizipativer Prozess zu den Zielen und Potentialen von Wissenschaft und Forschung angestoßen werden.1
Ziel dieser Partizipationsinitiative ist es, Kommunikation über Wissenschaft noch mehr in die Breite zu tragen (Wissenschaftskommunikation), den direkten Austausch zwischen Forschung und Gesellschaft zu stärken (Partizipationsansatz) und einen Ideenpool für die Wissenschaft und die Wissenschaftspolitik zu schaffen (Crowd Sourcing)
Die vorliegende Richtlinie des BMBF für einen Ideenwettbewerb soll der Vorbereitung einer solchen Maßnahme dienen sowie zur allgemeinen Konzeptentwicklung im Kontext partizipativer Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung beitragen.
In Form eines Ideenwettbewerbs wird nach innovativen und kreativen Ansätzen gesucht, wie breite Partizipation neu gestaltet werden kann. Förderungsfähige Ideen und Anwendungen umfassen analoge wie digitale Werkzeuge/Ansätze zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und Transparenz von Entscheidungsprozessen. Sie sollen als Grundvoraussetzung dem übergeordneten Ziel dienen, das lebhafte Interesse der Bevölkerung an Fragen von Wissenschaft, Forschung und Innovation aufzugreifen und Ergebnisse an die Politik zurück zu spiegeln. Die geförderten Vorhaben sollen in ihrer Gesamtheit innovative Formate für bi-/multi-direktionale Kommunikation schaffen und in ihrer Gestaltung über ein hohes Potential zur Übertragbarkeit auf eine Vielzahl von Themen verfügen. Thematisch gibt es keinerlei Einschränkungen.
Es sind Vorschläge erwünscht, die neben einem neuartigen Partizipationskonzept auch bereits einen zugehörigen Erprobungsanteil vorsehen. Zugleich sollen die Fördervorhaben die Prinzipien von Open Science oder Open Innovation berücksichtigen und die Ergebnisse Open Source bzw. Open Access zur Verfügung gestellt werden.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder − der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen als De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) gewährt.
2 Gegenstand der Förderung
Ziel ist die Entwicklung von Formaten zum Einsammeln (siehe Nummer 2.1), Auswerten (siehe Nummer 2.2) und Verwerten (siehe Nummer 2.3) von Bürger-Fragen an die Wissenschaft. Gefördert werden Vorhaben, die methodisch und praktisch im Bereich der analogen und/oder digitalen Partizipation einen Erkenntnisgewinn und eine Weiterentwicklung darstellen.
Das BMBF fördert auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung Einzel- und Verbundprojekte mit innovativen Ideen für inhaltliche und technische Umsetzung von neuen partizipativen Formaten, die auf der einen Seite in einer BMBF-Partizipationsinitiative 2022 zum Einsatz kommen könnten und auf der anderen Seite auch auf andere Partizipationsvorhaben übertragbar sind.
Im Rahmen der Förderung sollen unter anderem partizipative Vorhaben aus den Bereichen „Civic Technology“ (technische Lösungen zur Förderung der Beteiligung von Bürgern), „Scientific Literacy“ (bürgerschaftlicher Wissensstand und Wissenstransfer), Data-Visualisierung, Data-Journalismus und Wissenschaftskommunikation Berücksichtigung finden.
Die Forschungsergebnisse der geförderten Vorhaben sind unter einer Open Access Lizenz zu veröffentlichen. Hier wird die Verwendung einer Creative Commons Lizenz empfohlen. Mit der Veröffentlichung und der Lizenz muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit sofort frei und unentgeltlich zugänglich sind.
Im Rahmen der geförderten Vorhaben entwickelte Software ist unter einer Open Source Lizenz (wir empfehlen die MIT-Lizenz) öffentlich zugänglich (z. B. über GitHub oder BitBucket) zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich sollen die Projektvorhaben auch nach Ende der Förderphase Wirkung entfalten und einen Mehrwert generieren.
Die Erprobung der im Rahmen der Vorhaben zu entwickelnden Partizipationsansätze/‑anwendungen während der Laufzeit der Vorhaben ist wünschenswert. Dazu ist im Konzept die Darstellung eines Anwendungsbeispiels und/oder Erprobungsthemas anzugeben.
Die eingereichten Projekte müssen sich mindestens einer der im Folgenden genannten Kategorien als Schwerpunkt zuordnen. Diese Zuordnung muss inhaltlich erkennbar sein.
Die im Folgenden erwähnten Beispiele dienen lediglich der Erläuterung der jeweiligen Kategorien und sind nicht als Einschränkung oder Richtungsvorgaben zu verstehen, sondern sollen die thematische und methodische Offenheit dieser Förderrichtlinie unterstreichen.
2.1 Analoge und digitale Formate der Bürgeransprache und des Einsammelns der Bürgerfragen
Zielsetzung der im Rahmen der Förderrichtlinie gesuchten Partizipationsansätze ist das Sammeln möglichst vieler qualitativ hochwertiger Fragen der Bürgerinnen und Bürger an die Wissenschaft. Über unterschiedliche online und offline Kanäle sollen die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, ihre Frage für die Wissenschaft einzureichen.
Um möglichst breite Gesellschaftsschichten anzusprechen, werden Vorhaben gefördert, die neuartige analoge wie digitale Formen von Zielgruppenaktivierung zum Zwecke des partizipativen Agendasettings im Bereich Wissenschaft und Wissenschaftspolitik bereitstellen. Förderungswürdig sind zudem technische Lösungen für das Einreichen und Einsammeln der Fragen.
Die Kernfrage lautet: Wie lassen sich möglichst viele Akteure und bislang nicht erreichte Zielgruppen zum Einreichen von Fragen an die Wissenschaft motivieren? In diesem Zusammenhang muss von Seiten der Projekte der innovative Anteil in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vorhaben und Formaten herausgestellt sowie unterschiedliche Zielgruppen benannt werden. Im Einzelnen müssen die Ergebnisse einen Erkenntnisgewinn im Bereich innovativer Zielgruppenansprache belegen und nachvollziehbar machen. Der Fokus liegt somit auf der Neuartigkeit der konzeptuellen Gestaltung, die neue Zielgruppen für spezifische Fragestellungen adressiert oder geläufige Themen und Zielgruppen mit einer innovativen Variation der Ansprache avisiert.
Vorstellbar sind hier beispielsweise innovative Konzepte aus den Bereichen User Experience und Storytelling oder die Aktivierung etablierter Communitys (z. B. Gaming, Sportvereine, Maker oder Ähnliches) in neuen Kontexten.
2.2 Auswertung und Visualisierung der Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Nach dem Einsammeln der Fragen der Bürgerinnen und Bürger sollen diese zur Auswertung nutzbar gemacht werden: Wie in Nummer 2.3 eingehender beschrieben sollen auf der einen Seite Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen auf die Fragen zugreifen können. Zum anderen ist angedacht, die Ergebnisse der Politik als Ideenspeicher zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen auch die Bürgerinnen und Bürger Zugriff auf die Fragen haben bzw. den Weg „ihrer“ Frage nachvollziehen können.
Hierzu bedarf es einer besonderen Aufarbeitung: Förderungswürdig sind daher Vorhaben, die Lösungen zur Auswertung und Visualisierung einer großen Zahl eingereichter Fragen anbieten. Dabei müssen die verschiedenen Zielgruppen (Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft) ebenso adressiert werden, wie unterschiedliche Altersgruppen und Bildungsgrade. Vorstellbar wären hier Projekte aus dem Bereich Textmining, Data-Visualisierung oder Data-Journalismus.
2.3 Analoge und digitale Formate zur Rückbindung und Verwertung
In dem dritten Anwendungsbereich werden Ideen für die Verwertung der von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Fragen für Forschung, Wissenschaft und Politik und die Rückbindung des Prozesses zu den Fragestellern und Fragestellerinnen gesucht.
- Hier werden zum einen Vorhaben zu innovativen Formaten der Rückbindung zu den Bürgern gefördert. Vorhaben können sich unter anderem mit folgenden Fragen befassen: Wie können die Ergebnisse des Prozesses an den einzelnen Fragesteller kommuniziert werden? Wie kann der Impact der eigenen Frage „gemessen“ werden? Wie kann der Weg der eigenen Frage mitverfolgt werden?
- Hier sind auch Vorhaben förderwürdig, die die Rückbindung durch innovative Formate der Wissenschaftskommunikation der Forschungseinrichtungen im Blick haben. Hier steht die Frage im Mittelpunkt: Wie können Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen einzelne Fragen/Themencluster der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen und sich zielgruppengerecht mit dem Thema auseinandersetzen?
- Zum anderen sind Vorhaben förderungswürdig, die sich mit der Verwertung der Fragen der Bürgerinnen und Bürger für Wissenschaft, Forschung und Politik befassen. Wie lassen sich die Ergebnisse des Prozesses für die Entwicklung von Forschungsmaßnahmen und -strategien nutzen? Wie kann eine Rückspiegelung der Ergebnisse des Prozesses in den forschungspolitischen Dialog gewährleistet werden? Wie können Bürgerinnen und Bürger in den weiteren Prozess der Verwertung eingebunden werden?
Vorstellbar wären hier Projekte aus den Bereichen Wissenschaftskommunikation oder partizipatives Agendasetting, aber auch aus den Bereichen digitaler Kommunikation und Data-Visualisierung.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Selbstständige und Freiberuflerinnen/Freiberufler ohne institutionelle Anbindung, die freiberuflich Initiativen im Kontext von Partizipation vorantreiben wollen sowie staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inkl. Startups, sonstige Stiftungen, Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers (Selbstständige und Freiberuflerinnen/Freiberufler bzw. Hochschule, Forschungseinrichtung) dient, in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014 S.1); insbesondere Abschnitt 2.
Nicht antragsberechtigt sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für Inhaber juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Nicht förderfähig sind Projekte, die bereits im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden.
Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren. Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Vorfeld des Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll in der Projektskizze kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von FuEuI (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)2
Verbundprojekte mit mehr als drei Partnern sind nicht förderfähig.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Es werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten gefördert. Die Höhe der Zuwendung pro Projekt beträgt 10 000 Euro bis zu maximal 75 000 Euro (inklusive Projektpauschale) und richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Projekts. Der geplante Start der Förderung ist der 1. September 2020.
Förderfähig sind hierbei projektbezogene Personalaufwendungen, Reisemittel sowie Sachmittel für die Erprobung.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten3 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können Unternehmen unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei Kleinstunternehmen (z. B. Startups) können individuell bis zu 95 % der Kosten gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Selbstständige, Freiberuflerinnen/Freiberufler, Vereine sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Stiftungen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ sowie dem Merkblatt „Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis“ entnommen werden. Diese Unterlagen können abgerufen werden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf. Eine Förderung der an Projekten mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn
- deren Tätigkeit im Rahmen anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird und diese Förderung in den Bewilligungszeitraum fällt und arbeitszeitmäßig oder projektbezogen eine Doppelförderung darstellen würde oder
- diese durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanziert werden oder
- in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal (ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Es ist eine – vom BMBF organsierte und durchgeführte – Abschlussveranstaltung in Berlin geplant. Auf dieser Veranstaltung präsentierten die geförderten Vorhaben ihre Ergebnisse. Eine Teilnahme an dieser Abschlussveranstaltung ist für die geförderten Projekte verpflichtend, Reisekosten werden vom BMBF übernommen.
Zudem ist die Erstellung einer Handreichung von fünf bis acht Seiten zur praktischen Nachnutzung der Ergebnisse verpflichtend. Diese Handreichung ist bis spätestens zum Ende der Förderlaufzeit einzureichen und wird anschließend veröffentlicht.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
– Projektträger Ideenwettbewerb Partizipation –
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechpartner: Herr Kay Lennart Hoffmeister
Für Rückfragen steht der Projektträger unter der Telefonnummer 0 30/31 00 78-55 50 zur Verfügung. Von Anfragen per E-Mail bitten wir abzusehen.
Weitere Informationen zur Einreichung sind in einem spezifischen Leitfaden dargelegt, der unter www.vdivde-it.de/wettbewerb-partizipation abrufbar ist.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Zur Erstellung von Projektskizzen in der ersten Stufe des Verfahrens ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. (http://foerderportal.bund.de/easyonline). In der zweiten Stufe sind nach Aufforderung durch den Projektträger förmliche Förderanträge ebenfalls über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu erstellen.
In den Vorhaben muss mindestens eine der oben in Nummer 2 genannten Kategorien als Schwerpunkt genannt und inhaltlich erkennbar sein.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger ab sofort bis spätestens 18. Februar 2020 zunächst Projektskizzen mit dem Stichwort „Ideenwettbewerb
innovative analoge und digitale Partizipationsformate und -technologien“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es gilt das Datum des elektronischen Eingangs über easy-Online.
Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis der Begutachtenden eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Die
Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Projekts, die Organisationsstruktur und das
Arbeitsprogramm erläutert werden. Für die geplanten Arbeiten muss eine überzeugende Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. Zudem ist die elektronisch
eingereichte Skizze in Papierform als ungebundene Kopiervorlage und von der Projektleitung unterschrieben an den Projektträger zu übersenden.
Die Förderinteressenten reichen eine Projektskizze von fünf bis maximal acht DIN-A4-Seiten ein.
Die Gliederung der Skizze muss folgende Punkte enthalten:
1. Titel des Vorhabens,
2. Ansprechperson/en,
3. Ziele des Vorhabens,
4. Aussagekräftige Kurz- Darstellung des geplanten Vorhabens (inklusive eines groben Arbeits- und Zeitplans),
5. Geschätzte Gesamtfördersumme (Budgetschätzung).
Die formalen Kriterien der Projektskizzen sind in einem spezifischen Leitfaden für die Einreichenden dargelegt, der unter www.vdivde-it.de/wettbewerb-partizipation
abrufbar ist. Für die Projektskizze ist das Word-Formular zu verwenden, das Sie ebenfalls unter der angegebenen Webseite herunterladen können. Die Nichteinhaltung der formalen Kriterien führt zum Ausschluss der Projektskizze.
Bei Fragen und Unklarheiten wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 0 30/31 00 78-55 50. Von Anfragen per E-Mail bitten wir abzusehen.
Die Projektskizzen stehen unter Anwendung der genannten Kriterien innerhalb der aufgeführten Kategorien (Nummer 2) im Wettbewerb zueinander.
7.2.2 Bewertung der Skizzen und Auswahlentscheidung
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Adressierung des Förderziels: Das geplante Vorhaben muss die in der Förderrichtlinie genannten Ziele und die anzusprechenden Kategorien überzeugend adressieren (siehe die Nummern 1 und 2).
- Schlüssigkeit und Konsistenz des Gesamtkonzepts: Ansatz, Ziel und Vorgehen müssen plausibel und nachvollziehbar dargestellt sein. Das Gesamtkonzept muss konsistent und schlüssig darlegen, wie die Ziele mit dem geplanten Ansatz und Vorgehen erreicht werden sollen.
- Kenntnis der adressierten Thematik: In der Skizze muss erkennbar sein, dass der Einreicher von der adressierten Thematik hinreichende Sachkenntnisse verfügt, um das Vorhaben durchführen zu können. Für eine Antragstellung und mögliche Förderung sind Vorerfahrungen zu den adressierten Themen nicht zwingend erforderlich. Sofern jedoch Vorerfahrungen vorhanden sind, sind diese in der Projektskizze darzustellen. Diese fließen in die Bewertung der Projektskizze ein.
- Finanzielle Angemessenheit: Die geplanten finanziellen Aufwendungen (Budgetschätzung) müssen für die Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sein. Die Notwendigkeit des geplanten finanziellen Mittelaufwandes muss in der Skizze glaubhaft dargelegt werden (welche Aufwendungen wieso wofür notwendig).
- Innovationsgehalt: Im Vergleich zu vorangegangenen und ähnlichen Ansätzen müssen Originalität und Forschungsbedarf in der Skizze nachvollziehbar dargestellt werden.
- Partizipative Wirksamkeit: Im Sinne einer angemessenen partizipativen Ansprache muss in der Skizze bewertbar angegeben sein, wie die Zielgruppe(n) erreicht und aktiviert werden soll(en).
- (Nach-)Nutzbarkeit: Im Sinne des Förderziels müssen die Vorhabenergebnisse öffentlich zugänglich sein. Die Veröffentlichung via Open Access und damit eine Nutzbarmachung im Sinne von Open Source ist daher Voraussetzung und muss in der Skizze berücksichtigt werden.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Aus der Vorlage einer Projektskizze und/oder der Auswahl der Projektskizze für die zweite Stufe kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser/innen der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Angaben bzw. Unterlagen vorzulegen:
- detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
- ausführlicher Verwertungsplan,
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
- detaillierter Arbeitsplan mit Start- und Endtermin der geplanten Projektarbeiten inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung sowie Meilensteinplanung,
- Methoden zur Messung der Zielerreichung,
- Hinweise aus der ersten Stufe sind zu berücksichtigen.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die förmlichen Anträge werden zusätzlich zu den in Nummer 7.2.2 genannten Kriterien nach folgenden Kriterien bewertet:
- Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der geplanten Ausgaben,
- Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Der im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektantrag und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der De-minimis-VO zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2021, befristet.
Berlin, den 10. Dezember 2019
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Anne Overbeck