Bekanntmachung

Zweite Deutsch-Schwedische Ausschreibung für gemeinsame Forschungs-und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen

1. Geltungsbereich
Deutschland und Schweden veröffentlichen hiermit eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen.

Es wird erwartet, dass die Antragsteller marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die über ein großes Marktpotenzial verfügen.

Die Staatliche Schwedische Agentur für Innovationssysteme (Vinnova) und das deutsche Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglichen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame deutsch-schwedische Projekte. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM).

Vinnova und die AiF Projekt GmbH (Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) unterstützen die Projektpartner in der Phase der Einreichung von Projektvorschlägen, in der Begutachtungs- und in der Durchführungsphase. Vinnova und die AiF Projekt GmbH werden die eingereichten Anträge bis spätestens Anfang September begutachten und die Antragsteller entsprechend informieren. Aufgrund einer Regelung in Schweden ist ein Projektbeginn für alle beteiligten (auch deutschen) Partner ausschließlich im Zeitraum zwischen September und Oktober 2019 möglich – dies muss bei der Ausgestaltung des Projektes beachtet werden.

2. Ausschreibungsverfahren
Die Ausschreibung lädt Partner dazu ein, gemeinsame Vorschläge für technologische FuE-Projekte bis zum 13. März 2019 im Einklang mit dem folgenden Verfahren einzureichen.

2.1 Finanzierung
Die Projektteilnehmer aus Schweden und Deutschland finanzieren ihre Kosten aus den jeweiligen nationalen Förderprogrammen und ergänzend mit eigenen Mitteln. Bitte beachten Sie hierzu die nationalen Spezifikationen.

2.2 Mindestanforderungen
Die zu erwartenden Projektergebnisse sollen zu marktwirksamen technologischen Innovationen (neue Produkte, Verfahren und/oder technische Dienstleistungen) führen.

Die Projektanträge müssen folgenden Leitlinien entsprechen:

  • Zu den Partnern müssen mindestens ein schwedisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen gehören, die jeweils wesentliche Beiträge zu dem Projekt leisten. Die Beteiligung von weiteren Unternehmen und Forschungseinrichtungen als weitere Teilnehmer oder Unterauftragnehmer ist möglich.
  • Das Projekt soll einen ersichtlichen Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer beider Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche).
  • Die Kooperation muss ausgewogen sein. Dies bedeutet unter anderem, dass die beteiligten Forschungseinrichtungen in einem Konsortium nicht mehr als 50 % der Projektarbeiten leisten dürfen. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass in einem Projekt mit zwei Partnern nicht mehr als 70 % der Personenmonate auf einen Partner entfallen dürfen und bei mehr als zwei Partnern, nicht mehr als 50 % auf einen Partner.
  • Die Laufzeit der Projekte soll zwei Jahre nicht überschreiten.

Die Förderung wird gemäß den geltenden nationalen Gesetzen, Bestimmungen, Vorschriften und Verfahren gewährt.

2.3 Antragsverfahren
Bis zum Stichtag am 13. März 2019 müssen alle Partner eines FuE-Projektes einen kurzen gemeinsamen Antrag in englischer Sprache stellen, der von allen Partnern rechtsgültig unterschrieben sein muss.

Das Antragsformular steht zum Download bereit unter:
www.zim.de/internationale-ausschreibungen

Außerdem ist ein Kooperationsvertrag (noch nicht unterschrieben) in englischer Sprache (mit deutscher Übersetzung) beizufügen, der die Bedingungen der Kooperation zwischen allen Partnern regelt.

Inhaltliche Mindestanforderungen an den Kooperationsvertrag:

  • Angaben zu den Kooperationspartnern
  • Thema des Projekts, Beschreibung der Zielsetzung
  • Darstellung der Forschungs- und Entwicklungsanteile der Kooperationspartner am Gesamtprojekt
  • Vollständiger Arbeitsplan aller beteiligten Partner (auch der Teilprojekte der nichtantragsberechtigten Partner) mit Arbeitspaketen, Personalaufwand in Personenmonaten und Terminen
  • Regelung der Schutz- und Nutzungsrechte
  • Regelung der gemeinsamen Vermarktung der Ergebnisse (Erlösteilung) der Kooperation
  • Sofern deutsche Forschungseinrichtungen involviert sind, das Recht, die eigenen Ergebnisse in Abstimmung mit den Partnern diskriminierungsfrei zu veröffentlichen.
  • Nennung der Vergabe von Aufträgen an Dritte
  • Verpflichtung aller Partner zur Erstellung und Unterzeichnung eines gemeinsamen Abschlussprotokolls über die erbrachten Leistungen

Das kurze Antragsformular steht auf der ZIM Webseite zum Herunterladen bereit. Der gemeinsame Kurzantrag ist an Vinnova (per „Intressentportalen“ https://portal.vinnova.se) und an international@noSpamaif-projekt-gmbh.de zu senden. Darüber hinaus muss in Deutschland der abgestimmte Kooperationsvertrag im Entwurf (noch nicht unterzeichnet) eingereicht werden.

Zur gleichen Zeit sind die nationalen Anträge gemäß den Förderrichtlinien zu stellen.

Deutschland
Die deutschen Partner stellen jeweils einen ZIM-Antrag bei der AiF Projekt GmbH. Antragsberechtigt sind alle mittelständischen Unternehmen gemäß ZIM-Richtlinie und nichtwirtschaftlich tätige öffentliche bzw. gemeinnützige private Forschungs-einrichtungen als deren Partner. Detaillierte Informationen sind unter www.zim.de/kooperationsprojekte zu finden. Die Projektanträge müssen den Regelungen des ZIM entsprechen, dass heißt z.B. dass sie in deutscher Sprache verfasst sind. Es gilt hierbei auch zu beachten, dass einzelne Aspekte der Bestimmungen der ZIM-Richtlinie von den Bedingungen in Schweden abweichen können.

Schweden
Der Projektplan „Projektbeskrivining“ kann sowohl in englischer als auch schwedischer Sprache eingereicht werden. Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung können der entsprechenden Call-Homepage (www.vinnova.se/sok-finansiering/hitta-finansiering) von Vinnova entnommen werden. Die Anträge müssen bis zum 13. März 2019 spätestens 14 Uhr eingereicht werden.

Es wird dringend empfohlen, sich frühestmöglich mit der nationalen Förderagentur Vinnova (SWE) und AiF Projekt GmbH (DE) in Verbindung zu setzen.

Kontakt

Deutschland
Frau Antje Treptow
AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin
Tel.: +49 30 48163-590
Fax: +49 30 497907-93
E-Mail: a.treptow@noSpamaif-projekt-gmbh.de
www.zim.de/kooperationsprojekte

Schweden
Herr Henrik Fridén
Frau Bianca Dochtorowicz
Vinnova
Tel.: +46 8 473 30 00
E-Mail: henrik.friden@noSpamvinnova.se
bianca.dochtorowicz@noSpamvinnova.se
www.vinnova.se