AOK-Versicherte können ab sofort Anträge auf Corona-Kinderkrankengeld stellen

Die AOK Nordost möchte Familien in der herausfordernden Pandemie-Situation so schnell, unbürokratisch und unkompliziert wie möglich unterstützen. Eltern, die bei der AOK Nordost versichert sind, können deshalb schon jetzt einen Antrag auf das neue Corona-Kinderkrankengeld stellen. Die entsprechende gesetzliche Regelung wird voraussichtlich am kommenden Montag im Bundesrat beraten und soll dann zeitnah in Kraft treten. Sie sieht vor, für das Jahr 2021 die Kinderkrankentage von 10 auf 20 pro Elternteil und Kind beziehungsweise von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende auszuweiten. Der Anspruch soll nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch bei einem pandemiebedingten Betreuungsengpass gelten.

AOK Nordost unterstützt Familien unkompliziert und unbürokratisch

Eltern müssen derzeit bei einer pandemiebedingten Schließung der Kita oder der Schule die Betreuung ihrer Kinder meist selbst übernehmen. Ihren beruflichen Verpflichtungen kommen sie dabei entweder unter großen Belastungen nebenbei nach oder sie nehmen einen Verdienstausfall in Kauf. AOK-Nordost-Versicherte können in dieser Situation ab sofort das Corona-Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Der Antrag kann auf dem Postweg beziehungsweise über die „Meine AOK“-App eingereicht werden. Er kann sich auch auf einen Zeitraum in der Zukunft beziehen. Die Eltern müssen dafür keinen Nachweis der betreuenden Einrichtung vorlegen, bestätigen dafür aber im Antrag die Notwendigkeit der Betreuung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Einen Anspruch auf das neue Corona-Kinderkrankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern, die ihre ebenfalls gesetzlich versicherten Kinder unter 12 Jahren aufgrund einer pandemiebedingten Schließung der Kita, Schule oder privaten Tagesbetreuung zu Hause betreuen müssen. Das gilt auch für den Fall, dass die Kita eine Notbetreuung anbietet oder bei den Schulen lediglich die Präsenzpflicht ausgesetzt wurde. Ein ärztliches Attest ist in dem Fall nicht erforderlich. Im Gegensatz zum Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz gilt die jetzige Regelung auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten könnten und für den Zeitraum der Schulferien, wenn dort eigentlich eine Hortbetreuung stattgefunden hätte. Auch müssen die Eltern nicht erst ihren gesamten Urlaubsanspruch und Gleitzeitguthaben aufgebraucht haben.

Anhang

Das Antragsformular für das Corona-Kinderkrankengeld findet sich unter www.aok.de/nordost→ Leistungen und Services → Leistungen von A-Z → Kinderkrankengeld. 

Pressekontakt

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Pressesprecher Matthias Gabriel
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