AOK Nordost übernimmt Kosten von Biomarker-Tests bei frühem Brustkrebs
Bis der Einsatz biomarkerbasierter Tests bei Brustkrebs-Patientinnen als vertragsärztliche Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt wird, übernimmt die AOK Nordost die Kosten ab sofort im Einzelfallverfahren. Die Gesundheitskasse begrüßt in dem Zusammenhang den kürzlichen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu diesem Thema.
Nach Beschluss des G-BA können Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium, bei denen das Rückfallrisiko nicht sicher bestimmt werden kann, künftig einen Biomarker-Test auf Kosten der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse sollen laut G-BA bei bestehender Unsicherheit hinsichtlich des zu erwartenden individuellen Nutzens einer Chemotherapie die gemeinsame Entscheidungsfindung von Patientinnen und Ärztinnen und Ärzten unterstützen.
„Diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt betroffenen Patientinnen und ihren Ärzten ein weiteres Instrument für eine möglichst fundierte Therapieentscheidung an die Hand: Denn in diesen speziellen Fällen ist es von besonderer Bedeutung für die Patientinnen die Therapiemöglichkeiten besser abschätzen und sich für oder gegen eine Chemotherapie entscheiden zu können“, sagt Daniela Teichert, designierte Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost.
Nach Angaben des G-BA erkranken in Deutschland jährlich rund 70.000 Frauen an frühem Brustkrebs. Bei der AOK Nordost waren im Jahr 2017 etwa 1.700 versicherte Frauen erstmals mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert.
Geschätzt jede vierte betroffene Frau könnte von einem Biomarker-Test profitieren. Dessen Ergebnis gibt wichtige Hinweise, ob Frauen ein hohes oder eher geringes Rückfallrisiko haben, dass nach einer operativen Entfernung des Mammakarzinoms die Krebserkrankung wieder auftritt. Der Test kann somit weitere Informationen liefern die helfen, sich für oder gegen eine Chemotherapie zu entscheiden.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Für den Einsatz eines biomarkerbasierten Tests als vertragsärztliche Leistung muss dann noch der Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entscheiden.
Für die ärztliche Aufklärung hat der G-BA eine Patientinnen-Information veröffentlicht: www.g-ba.de/downloads/17-98-4797/2019-06-20_G-BA_Patientinnenmerkblatt_Biomarker_bf_WZ.pdf
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AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Matthias Gabriel
Pressesprecher
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