Bekanntmachung - Förderung von Zuwendungen der strategischen Konzeptentwicklung für den Ausbau des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT)
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Krebserkrankungen sind eine der größten Herausforderungen für die moderne Medizin und unsere Gesellschaft. Bis zum Jahr 2040 wird sich laut WHO-Prognose die Anzahl der Neuerkrankungen weltweit verdoppeln. Neben einer Verbesserung der Prävention und Früherkennung ist insbesondere ein systematischer Ausbau der patientenorientierten Erforschung der personalisierten Krebsmedizin notwendig, damit Krebserkrankungen gezielt geheilt werden können. Um vielversprechende Entwicklungen in der Krebsforschung zu stärken und Patienten einen verbesserten Zugang zu innovativen Forschungsergebnissen zu geben, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit weiteren Partnern die Nationale Dekade gegen Krebs (www.Dekade-gegen-Krebs.de) initiiert.
Eine tragende Säule der BMBF-Förderung in der Dekade ist der Ausbau des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) von aktuell zwei Standorten in Heidelberg und Dresden auf weitere Standorte. Als langfristige Kooperation insbesondere zwischen dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), einer außeruniversitären Forschungseinrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft, und exzellenter Universitätsmedizin vereint das NCT auf höchstem Niveau Patientenversorgung und Krebsforschung unter einem Dach. Das NCT verfolgt das Ziel, durch Zusammenarbeit von Ärzten und Wissenschaftlern Krebspatienten im Rahmen von innovativen translationalen und klinischen Studien eine maßgeschneiderte Diagnostik und Therapie auf dem neuesten Stand der Forschung anzubieten.
Die Erweiterung des NCT verfolgt vor allem drei Ziele:
- translationale Spitzenforschung zu stärken – und dabei insbesondere die personalisierte Onkologie weiterzuentwickeln (Erreichung einer kritischen Masse für klinische Studien „bench to bedside – bedside to bench“);
- Patienten in Deutschland einen besseren Zugang zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Innovationen der personalisierten Onkologie zu geben;
- bestehende nationale Potenziale der translationalen und klinischen Krebsforschung zum Aufbau starker Innovations-Pipelines zusammenzufügen.
Mit dieser Richtlinie werden Maßnahmen gefördert, welche der Entwicklung eines strategischen Gesamtkonzepts für das erweiterte NCT dienen („Konzeptentwicklungsphase“).
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.
2 Gegenstand der Förderung
Die im wettbewerblichen Verfahren ausgewählten bis zu vier potenziellen NCT-Standorte erhalten im Rahmen dieser Richtlinie die Förderung einer bis zu einjährigen Konzeptentwicklungsphase, welche der Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie („strategisches Gesamtkonzept“) für den Aufbau und die Umsetzung des erweiterten NCT dient. Dabei können gemeinsame wissenschaftliche und organisatorische Planungsarbeiten gefördert werden, welche die notwendigen Grundlagen zur dauerhaften Erweiterung des NCT darstellen. Bei erfolgreicher Begutachtung des Gesamtkonzepts besteht für die ausgewählten Kandidaten die Möglichkeit einer dauerhaften Förderung als späterer Standort des NCT (Finanzierung im Rahmen des DKFZ-Außenstellenmodells).
Folgende Maßnahmen zur Erstellung eines strategischen Gesamtkonzepts können gefördert werden:
- Maßnahmen zur Entwicklung einer Standortstrategie;
- Maßnahmen zur gemeinsamen Entwicklung und Abstimmung eines detaillierten strategischen Gesamtkonzepts für die Erweiterung des NCT zwischen den bis zu sechs Standorten mit ihren jeweiligen Partnern und dem DKFZ;
- Maßnahmen zur strategischen Analyse des (gemeinsamen) Forschungsfeldes, inklusive nationaler wie internationaler Trends und Entwicklungen;
- Maßnahmen zur Einbindung von Patienten in die Forschungs- und Organisationsprozesse;
- Maßnahmen zur Erstellung einer Wirkungs- und Risikoanalyse inklusive eines Kontingenzplans für das Gesamtkonzept eines erweiterten NCT.
Zur professionellen Begleitung der Konzeptentwicklung sowie des Beginns der Implementierung des erweiterten NCT stellt das BMBF zudem ein externes Coaching zur Verfügung.
Wesentliche Aspekte des strategischen Gesamtkonzepts:
Am Ende der Konzeptentwicklungsphase legen die bis zu vier neu ausgewählten NCT-Standorte gemeinsam mit den zwei bestehenden und dem DKFZ ein strategisches Gesamtkonzept für ein auf ganz Deutschland ausstrahlendes NCT vor. Eine erfolgreiche Begutachtung des Gesamtkonzeptes sowie der Beiträge der einzelnen Standorte ist Voraussetzung für eine sich an die Konzeptphase anschließende Finanzierung des erweiterten NCT.
Das strategische Gesamtkonzept soll fundierte Lösungen mindestens zu den folgenden erfolgskritischen Aspekten beinhalten und den nachfolgend dargelegten Anforderungen entsprechen.
- Aufbau und Organisationsstruktur des erweiterten NCT:
Wesentlich für das künftige erfolgreiche Zusammenwirken aller NCT-Partner ist ein transparentes und zielorientiertes Modell zur Steuerung und Zusammenarbeit des erweiterten NCT. Dieses Modell soll die Interessen aller Partner bei relevanten Entscheidungen angemessen berücksichtigen. Alle Standortpartner müssen sich zusammen mit dem DKFZ zu gemeinsamen und zu standortspezifischen Kooperationsvereinbarungen bekennen; weiterhin wird als Teil des Förderantrags eine Erklärung des Sitzlandes des Antragstellers angefordert, dass für den Fall einer späteren Verstetigung der Förderung ein Sitzlandanteil von mindestens 10 % zu übernehmen (analog HGF-Schlüssel) sowie ein länderseitig finanziertes patientenorientiertes NCT-Gebäude bereitzustellen wäre. - Wissenschaftliches Forschungsprogramm des erweiterten NCT:
Das erweiterte NCT wird insbesondere erfolgversprechende präklinische Forschungsergebnisse in einem strukturiert translationalen Prozess in wissenschaftsgetriebene klinische Studien überführen. Hierfür sind geeignete Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Insgesamt muss das Forschungsprogramm so gestaltet sein, dass das erweiterte NCT eine internationale Spitzenposition in der personalisierten Krebsmedizin einnehmen kann. Es muss das von den jeweiligen Standorten einzubringende Profil sichtbar werden lassen und eine angemessene Anzahl an standortübergreifenden inhaltlichen Schwerpunkten enthalten. Diese sollten sich insbesondere auf vorhandene Ansatzpunkte zur Entwicklung neuer, innovativer und personalisierter Diagnostik- und Therapieansätze in der präklinischen und klinischen Forschung stützen. Für den jeweiligen Forschungsschwerpunkt relevante Fachdisziplinen und Berufsgruppen sind in angemessener Weise einzubinden. - Integration und Ausbau vorhandener sowie Aufbau neuer Forschungsinfrastruktur:
Das Gesamtkonzept muss die für eine erfolgreiche Umsetzung des Forschungsprogramms notwendige Infrastruktur benennen und – wo sinnvoll und möglich – bestehende Strukturen nutzen. Abhängig von der spezifischen wissenschaftlichen Ausrichtung des erweiterten NCT können wichtige Infrastrukturen neu etabliert bzw. erweitert werden, beispielsweise Infrastrukturen zur Durchführung und methodischen Weiterentwicklung präklinischer und klinischer Studien sowie klinischer (Langzeit-)Kohorten; Register, Daten- und Materialbanken; Plattformen zur Entwicklung kliniknaher Tiermodelle; proteomische, metabolomische und genetische Hochdurchsatzverfahren. Das Gesamtkonzept muss die Bereitschaft und Voraussetzung für ein standortübergreifendes Datenmanagement- und Qualitätssicherungskonzept schaffen. So sind etwa für Daten- und Materialbanken qualitätsgesicherte, standardisierte Verfahren („Standard Operating Procedures“) standortübergreifend zu etablieren. Sofern es um Standardisierungen von Daten geht, die in der Versorgung erhoben und für Forschungszwecke zugänglich gemacht werden, sollte dies, wo möglich, in Kooperation mit der BMBF-Medizininformatik-Initiative erfolgen. Hierfür sind frühzeitig ausreichende Ressourcen vorzusehen. Die Zugangs- und Nutzungsregelungen zu großen Infrastrukturen, Methoden-, Kommunikations- und Disseminationsplattformen sowie Datensätzen und Biomaterialien sind für interne und externe Nutzer offen und transparent zu gestalten. Der Mehrwert und die Komplementarität neu aufzubauender Infrastrukturen gegenüber Bestehendem muss im Gesamtkonzept begründet werden.
Für jede zentrale Forschungsinfrastruktur ist ein federführender Standort zu benennen. - Patientenzugang:
In dem Gesamtkonzept ist darzulegen, wie durch die Erweiterung des NCT signifikant mehr Patienten im Bundesgebiet in klinische Studien beteiligt werden und Zugang zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Innovationen der personalisierten Onkologie erhalten können, als dies über die bisherigen Standorte in Heidelberg und Dresden möglich ist. - Qualitätssicherung und Evaluierung:
Zudem müssen alle NCT-Standorte die notwendigen Voraussetzungen für eine valide Qualitätssicherung schaffen. So ist in dem Gesamtkonzept darzulegen, wie – beispielsweise in Form eines hochrangig international besetzten Wissenschaftlichen Beirats – die wissenschaftliche Entwicklung des erweiterten NCT durch eine regelmäßige strategische Bewertung und Begutachtung der Potenziale und Dynamik das NCT befördert werden soll.
In regelmäßigen Zeitabständen von etwa fünf Jahren wird das erweiterte NCT durch ein externes, international besetztes Gutachtergremium im Hinblick auf seine wissenschaftliche Exzellenz und seine strategischen Ziele evaluiert. Dabei wird auch bewertet, ob die Ziele des NCT in der gewählten Organisationsform und mit den beteiligten Partnern erfolgreich umgesetzt werden konnten. Ergebnis der Evaluierung kann auch eine Neuausrichtung oder Neustrukturierung des erweiterten NCT sein. - Beteiligung von Patienten bzw. ihren Vertretungen:
Damit gewährleistet wird, dass die Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen angemessen berücksichtigt werden, sind sie bzw. ihre Vertretungen bereits bei der Erstellung des Konzeptes sowie später in allen Phasen der Planung und der Durchführung der translationalen und klinischen Forschung sowie der Umsetzung der Forschungsergebnisse in geeigneter Weise einzubeziehen. Das strategische Gesamtkonzept soll daher eine zentrumsübergreifende Strategie enthalten, die die geplanten partizipatorischen Prozesse und Elemente (beispielsweise Patientenbeirat) des erweiterten NCT beschreibt. - Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses:
Das erweiterte NCT muss Karrierepfade und attraktive Zielpositionen für den wissenschaftlichen Nachwuchs mit einem Schwerpunkt auf translationaler und klinischer Forschung in der personalisierten Krebsmedizin stärken und ausbauen. Es sind standortübergreifende Trainings- und Ausbildungsprogramme über Disziplinen und Berufsgruppen hinweg sowie gemeinsame Maßnahmen zur generellen Nachwuchsförderung, zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie, zum Personalaustausch innerhalb des erweiterten NCT sowie zur Gewinnung exzellenter internationaler Fachkräfte vorzusehen. (Advanced) Clinician und Medical Scientist-Programme der Fakultäten, der lokalen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und des DKFZ sollen mit eigenen Angeboten des erweiterten NCT zur Nachwuchsförderung verschränkt werden. Die Partner sollen Anstellungen und Rotationsstellen für qualifizierte Forschungsarbeitsplätze und geschützte Forschungszeiten bereitstellen. - Aufbau starker Innovationspipelines:
Um bestehende nationale Potenziale der translationalen und klinischen Krebsforschung zum Aufbau starker Innovations-Pipelines zusammenzufügen, ist eine Strategie zum Ausbau von Allianzen mit wichtigen Transferpartnern wie Biotechnologie-, Pharma- und Medizintechnikunternehmen im Gesamtkonzept zu entwickeln. Für diese industriellen Kooperationspartner soll eine gemeinsame zentrale Anlaufstelle etabliert und genutzt werden. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit z. B. Krankenkassen, dem gemeinsamen Bundesausschuss, Regulationsbehörden, Partnern aus der Versorgung und Fachgesellschaften anzustreben, um den Transfer der Forschungsergebnisse in die Regelversorgung und in medizinische Leitlinien zu befördern. - Zusammenarbeit mit relevanten nationalen und internationalen Partnern:
Eine grundsätzlich komplementäre Aufstellung sowie sinnvolle Zusammenarbeit beispielsweise in Form gemeinsamer Nutzung von Infrastrukturen des erweiterten NCT zu bestehenden Strukturen wie insbesondere dem Deutschen Konsortium für translationale Krebsforschung (DKTK), dem Netzwerk der onkologischen Spitzenzentren, dem Nationalen Krebspräventionszentrum sowie dem krebsspezifischen Anteil des Deutschen Zentrums für Lungenforschung (DZL) ist anzustreben.
Das NCT soll sich darüber hinaus mit weiteren existierenden externen wissenschaftlichen Kooperationsstrukturen vernetzen (z. B. klinischen Studiengruppen, Cochrane Review-Gruppen, Telematik-Plattform für medizinische Forschungsnetze (TMF e. V.), Netzwerk der Koordinierungszentren für klinische Studien (KKS-Netzwerk)). Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen, insbesondere im Hinblick auf die angewandte Methodik sowie Forschungs- und IT-Strukturen.
Das erweiterte NCT soll im Rahmen von gemeinsamen Projekten oder Personalaustausch mit internationalen Partnern zusammenarbeiten und sich an großen internationalen Initiativen beteiligen. - Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation:
Die Aufklärung der breiten Bevölkerung über Fortschritte in der Krebsforschung und -versorgung ist ein wichtiges Ziel der Dekade. Im Rahmen der Erweiterung des NCT ist eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation aufzubauen, die bundesweit die Zielgruppen Patienten/Angehörige, medizinisches Fachpersonal und die interessierte Öffentlichkeit erfasst. Zudem ist ein Ausbau des Krebsinformationsdienstes (https://www.krebsinformationsdienst.de/) zu prüfen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, Hochschulkliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1); insbesondere Abschnitt 2.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es z. B. im Integrationsmodell der Fall ist.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Vorerfahrungen als multidisziplinäres Zentrum für translationale Onkologie
Die Antragstellenden müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung sowie Krankenversorgung zu Themen ausgewiesen sein, die für das Gesamtkonzept des erweiterten NCT relevant sind. Insbesondere müssen die Antragstellenden nachweisbare Exzellenz in der multidisziplinären onkologischen Forschung und Versorgung haben. Qualitätsmaßstab hierfür sind eine erfolgreiche Förderung als „Onkologisches Spitzenzentrum“ durch die Deutsche Krebshilfe oder als Standort des „Deutschen Konsortiums für Translationale Krebsforschung“ (DKTK), bzw. gleichwertige internationale Begutachtung.
Mehrwert für weitere Patienteneinbindung
Ein sich bewerbender Standort des erweiterten NCT kann aus einer einzelnen Einrichtung oder mehreren regional benachbarten Einrichtungen bestehen. Zentrales Element eines Standorts sind etablierte Strukturen zur engen Zusammenarbeit von Forschung, Lehre und Patientenversorgung. In begründeten Fällen können auch weiter entfernte Einrichtungen Teil eines Standorts sein, wenn sie für das Profil des Standorts wichtige wissenschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte einbringen. Ein kandidierender Standort, der bereits in räumlicher Nähe zu einem bestehenden NCT-Standort ist, muss insbesondere den Mehrwert für eine weitere Patienteneinbindung in klinische Studien darlegen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen für die Konzeptentwicklungsphase werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Jeder Standort, der im Zuge des Auswahlverfahrens für die hier beschriebene Konzeptentwicklungsphase zugelassen wird, kann einen formalen Antrag auf Förderung stellen. Hierfür muss ein Standortkoordinator benannt werden, der den Antrag auf Förderung stellt.
Zuwendungsfähig für Antragstellende ist der vorhabenbedingte Mehraufwand zur Erstellung eines strategischen Gesamtkonzepts für ein erweitertes NCT wie Personal-, Sach- und Reisemittel. Hierzu zählen beispielsweise Ausgaben für wissenschaftliche Planungsarbeiten im Rahmen von Workshops und Konsenstreffen, Ausgaben für Personal für das Projektmanagement, Ausgaben für Unteraufträge zwecks Durchführung von Beratungs- oder Analyseleistungen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF), sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so sollte der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich sein. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
– Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10
Telefax: 02 28/38 21-12 57
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Ansprechpersonen sind Dr. Axel Aretz (-11 51) und Dr. habil. Hubert Misslisch (-12 71).
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „pt-outline“ zu nutzen: https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/9692.php.
7.2 Angebot einer Informationsveranstaltung
Das BMBF beabsichtigt, nach Veröffentlichung dieser Förderrichtlinie eine Informationsveranstaltung für interessierte Standorte durchzuführen. Auf der Veranstaltung werden die Ziele und Rahmenbedingungen dieser Fördermaßnahme dargestellt sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Nähere Informationen zu Zeitpunkt und Ort sind im Internet unter folgendem Link zu finden: https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/9692.php. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Einreichung einer Projektskizze.
7.3 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt und soll nach folgendem Verfahren ablaufen.
7.3.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen für die Konzeptentwicklungsphase
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27. Februar 2020, 12.00 MEZ zunächst in elektronischer Form Projektskizzen mit Bewerbungen für die Teilnahme an der Konzeptentwicklungsphase als potenzieller Standorte eines erweiterten NCT vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Bewerbungen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben (siehe Nummer 7.2.2 Auswahlkriterien). Zudem muss der Bewerber eine Interessenbekundung seines Sitzlandes beifügen, bei positiver Auswahl des Standorts diesen mit den in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Bedingungen zu unterstützen.
Verbindliche Anforderungen an die Bewerbung sind in einem Leitfaden für einreichende Personen niedergelegt (siehe https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/9692.php).
Bewerbungen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Bewerbungen in englischer Sprache empfohlen.
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal „pt-outline“: https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/9692.php. Im Portal ist die Bewerbung im PDF-Format hochzuladen. Eine genaue Anleitung findet sich im Portal.
Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.
Der Bewerbung ist ein Anschreiben zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Partner eines Standorts mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Bewerbung gemachten Angaben bestätigen.
7.3.2 Auswahlkriterien
Die eingegangenen Bewerbungen werden durch ein international besetztes Begutachtungsgremium gesichtet und aussichtsreiche Kandidaten zu einer Präsentation („Hearing“) vor diesem Begutachtungsgremium nach Berlin eingeladen.
Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Wissenschaftliche Exzellenz und Innovationspotenzial insbesondere in der personalisierten Onkologie (wissenschaftlicher Mehrwert)
Der wissenschaftliche Mehrwert des potenziellen Standorts für das Gesamt-NCT muss erkennbar sein. Das heißt der Bewerber muss eine kritische Masse einschlägiger exzellenter Forschungsaktivitäten und ein international sichtbares translationales und klinisches Wissenschaftsprofil nachweisen, das einen Mehrwert für das Gesamt-NCT zur Weiterentwicklung der personalisierten Krebsmedizin darstellt. Belegt wird das wissenschaftliche Profil unter anderem durch Publikationen, Patente, Ausgründungen und Drittmittelförderung. Zudem sollte ersichtlich werden, wie Innovationen zügig in die klinische Anwendung überführt werden können. - Einschlägige Erfahrungen als exzellente Krebsforschungs- und Versorgungseinrichtung und Vergrößerung des Patientenzugangs zu Innovationen der personalisierten Onkologie (struktureller Mehrwert)
Das NCT basiert auf der Idee, Krebsforschung und Krebsversorgung unter einem Dach zusammenzufügen. Zugangsvoraussetzung ist der in Nummer 4 genannte Qualitätsmaßstab an Erfahrungen in der multidisziplinären onkologischen Forschung und Versorgung. Darüber hinaus sollte der Standort ein regionales Netzwerk aus niedergelassenen Onkologen und regionalen Krankenhäusern aufweisen können, in dem die antragseinreichende Institution die führende Rolle bei Outreach-Aktivitäten übernimmt. Rekrutierungspotenziale für klinische Studien und etablierte Strukturen für translationale patientenorientierten Forschung (bench-to-bedside, bedside-to-bench) sollten nachgewiesen werden.Es sollte durch die Hinzunahme des Standorts ein erkennbarer Mehrwert eines Zugangs zu Innovationen der personalisierten Onkologie für möglichst viele an Krebs erkrankte Bürger in Deutschland erfolgen. Insbesondere sollte plausibel dargelegt werden, wie das Wohl des Patienten in den Fokus gestellt wird, wie weitere Patienten im Bundesgebiet von dem neuen Standort profitieren und welche wirksamen partizipativen Prozesse für die Ausgestaltung des neuen NCT-Standorts gewählt werden.
Die Exzellenz in der multidisziplinären onkologischen Forschung und Versorgung ist notwendige Bedingung der Förderung. Daneben ist aus bundespolitischer Sicht von besonderer Relevanz, dass in der Gesamtschau Aspekte der bedarfsorientierten regionalen Verteilung der Standorte hinreichend berücksichtigt werden, um einen bestmöglichen Patientenzugang zu ermöglichen. - Arbeits- und Finanzierungsplan sowie Commitment für die Konzeptentwicklungsphase
Schlüssigkeit des Arbeits- und Finanzierungsplans des Standorts für die Gestaltung der Konzeptentwicklungsphase sind ebenso auswahlentscheidend wie die Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen und ein belastbares Bekenntnis zur Gestaltung und Umsetzung eines strategischen Gesamtkonzepts für ein erweitertes NCT.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.3.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Die nach den obengenannten Kriterien ausgewählten bis zu vier neuen Standorte werden in der zweiten Verfahrensstufe zusammen mit den bestehenden NCT-Standorten (Heidelberg und Dresden) die einjährige Konzeptentwicklungsphase zur NCT-Erweiterung bestreiten. Dafür werden die Standortkoordinatoren unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen untereinander abgestimmten förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) für die Förderung der Konzeptentwicklungsphase vorzulegen. Diese Anträge müssen die geplanten Arbeiten zur Erstellung eines gemeinsamen strategischen Gesamtkonzepts für ein erweitertes NCT im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase darlegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „pt-outline“ erforderlich (https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/9692.php).
Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
- abgestimmter detaillierter Arbeitsplan zur Konzeptentwicklung für ein erweitertes NCT inklusive vorhabenbezogener Ressourcen- und Meilensteinplanung;
- detaillierter Finanzplan des Vorhabens;
- ausführlicher Verwertungsplan;
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung;
- Absichtserklärung des Sitzlandes des Antragstellers, für den Fall einer späteren Verstetigung der Förderung einen Sitzlandanteil von mindestens 10 % zu übernehmen sowie ein länderseitig finanziertes patientenorientiertes NCT-Gebäude bereitzustellen.
Eventuelle Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nochmal einer vertieften formalen Prüfung unterzogen. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über die Förderung einer Konzeptentwicklungsphase entschieden.
Das Ergebnis der Konzeptentwicklungsphase soll das in Nummer 2.2 beschriebene strategische Gesamtkonzept aller bis zu vier neuen und zwei bestehenden Standorte inklusive des DKFZ sein. Dieses ist beim Projektträger zum Ende der Konzeptentwicklungsphase einzureichen und wird erneut dem internationalen Begutachtungsgremium vorgelegt. Die detaillierten Anforderungen an das Gesamtkonzept sind in einem Leitfaden niedergelegt (siehe https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/9692.php). Über das weitere Verfahren hinsichtlich einer späteren institutionellen Förderung der neuen Standorte des erweiterten NCT (z. B. Evaluation des Gesamtkonzepts) wird das BMBF zu gegebener Zeit informieren.
7.4 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2024 gültig.
Berlin, den 31. Oktober 2019
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. J. Grapentin